Mittwoch, 31. Oktober 2007

ANDERSWO SYLTZ, BUT SYLTZ IS EVERYWHERE

Jede Sekunde tickt die Uhr runter. Unbarmherzig. Als Gnadenakt empfindet man in einer solchen Situation, dass sich das wahre Leben in einer Art ständig wiederkehrendem Déja Vu quasi auf einen zeitlupenartigen Dreimonatsturnus zwischen jeweils lebensbedeutsamen
Blutuntersuchungen fokussiert. Auf die noch sehr viel unbarmherzigeren Zeitpunkte also, wenn einem ein an
blühender Frische nicht zu überbietendes Sprechstundengesicht
mit glockenheller Stimme die aktuellen Viruslast-Ergebnisse mitteilt: 350.000, 5,5 Mio., 7,3 Mio. oder zuletzt „nur“ unbehandelte 1.6 Mio. IU/ml. Zu multiplizieren mit 7000, was dem durchschnittlichen Bluthaushalt eines Menschen in Millilitern entspricht. Ergo
darf man sich „Viruskopie-Milliardär“ schimpfen. “Viruslast
-Schwercontainer“. „Schwerverbrechender Gelegenheits-Erbrecher“.
Abgeurteilt, dauergestresst, finanziell ausgeblutet, rechtssystematiklabyrinthgenötigt
und ein wenig krank – der aXXL. Aber keineswegs so am Ende, wie dieser Typ vom Schlage Dr. No beim BfArM, der vom beharrlichen Abnicken bisheriger BMG – Vorgaben
und zeitgleich dauerhaftem Kopfschütteln in Sachen Genehmigungsanträge
inzwischen relativ schwere Folgeschäden durch permanentes „Headbanging“ aufweisen müsste.
Nicht zu vergessen die starken psychischen Deformationen durch
die vielen Rohrkrepierer beim Versuch, das Cannabis als Medizin-Schiff mit Platzpatronen zu versenken: „Das Internationale
Schutzabkommen“. „Das Öffentliche Interesse“. „Die Unzuverlässigkeit
wegen Vorstrafen“. „Der zu hohe administrative Aufwand für Importe aus NL“. „Die Stahlschrank-, Sicherheitsumbau- und Sachkenntnis-Forderungen“. Indeed, SYLTZ is everywhere.
Inzwischen kennt aXXL den kleinen, aber feinen Unterschied zwischen
„krank sein“ und „ sich krank gebärden“: Er entspricht in etwa dem Gegensatz zwischen der Realität in Abu Ghureib und dem aufgeräumten Büro eines Pharmazeuten beim BfArM, der in
dreigeteilter Verantwortung zusammen mit einem Hausjuristen und einem Universal-Mediziner über die Fortdauer der Folter für
die Insassen von „Abu Ghureib@Cannabis“ zu entscheiden hat.
Unbarmherzig Nonsens runtertickend im vorgeschriebenen Slow-Motion 3-Monats-Turnus und ermessensreduzierter Anlehnung an den § 8 des Betäubungsmittelgesetzes, der in der Regel einige Jahre braucht, um vom Triumvirat der Intelligenz-Kompetenz annähernd richtig interpretiert zu werden. Diese Tatsache mutet fast schon so malade an wie Gebührenforderungen
in Höhe von 51,13 € wegen abgelehnter Genehmigungsanträge
gegenüber sozial schwächelnden Patienten oder wie ein frech erhobener Aktenseiten-Kopierpreis von 50 Cent/Stück. Auch das wieder einmal starkes Stück hochqualitativen BfArM-Syltz and sick by Sekundentick.

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