Mittwoch, 6. Februar 2008

ANDERSWO

UNETHISCH-SYLTZ

In der Zentralstelle der Andersgläubigen – dem BfArM in Bonn – wird neuerdings befunden, dass das Nicht-Erstatten von Dronabinol® seitens der Krankenkassen gegenüber betroffenen Patienten mit eindeutiger Cannabis-Indikation „unethisch“ ist.
Diese unerwartet negative Bewertung der Situation wird von einem Bundesinstitut geäußert, dem die vielen eigenen Skandale schon dermaßen zu Kopf gestiegen zu sein scheinen, dass sie ihr Verhalten in Bezug auf Cannabis (ge-)brauchende Kranke weitgehend unreflektiert sieht und folgerichtig auch generös ausblendet, wie absolut unethisch die Verneinung der nach dem BtMG möglichen Ermessensspielräume in Sachen Cannabis als Medizin seitens des Instituts sich bei den vielen Patienten und deren alltäglich qualvollen Überlebenskämpfen auswirkt.
Ermessensspielräume, die als mögliche Nischen einer schmerzfreien Existenz ohne permanenten Verfolgungsdruck demnächst auf Antrag der Grünen im Rahmen einer Experten-Anhörung in Berlin hinterfragt werden können. Ebenso wie spätestens dann auch ernsthaft hinterfragt werden sollte, wer die wirklich unethischen sind im Spielraum jenes bisher so konsequent verweigerten Ermessens.
aXXL beispielsweise hält ja für wenig ethisch, dass er als einschlägig Vorbestrafter per behördlichem Verwaltungsakt vom BfArM zur „persona non grata“ abqualifiziert wird und künftighin als absolut unzuverlässig zu gelten hat. Als „dauerkriminell“ also und daher unwürdig, jemals eine eventuell betäubungsmittelinduzierte Therapie gegen seine auf Cannabis korrespondierenden Krankheiten zu erhalten.
Nicht sehr ethisch erscheint ihm zudem, dass durch diese Art der Stigmatisierung nicht nur der dem Strafrecht zugrunde liegende Resozialisierungsgedanke unterlaufen wird, sondern es schon verdächtig nach „Psycho-Hygiene“ zum Himmel stinkt, was einige wenige, angeblich sachkundige Personen beim Bundesinstitut bisher aus den lückenhaften Gesetzen interpretiert – und gegen jede Vernunft zur Anwendung gebracht haben.
Für nicht sonderlich ethisch hält er überdies, dass höchste deutsche Richter den Zwang zum Durchlaufen aller Rechts-Instanzen seitens der Patienten zwar für erforderlich halten, zeitgleich aber kleinliche Amtsrichter bei manchen aus der puren Not geborenen Selbstanzeigen solcherlei Hilfsersuchen – Hilfsschreie – an die Justiz als ungeheuerliche Provokation der Staatsgewalt werten und entsprechend überhart verurteilen.
Absolut unethische Syltze aber ist nach aXXLs persönlicher Einschätzung, wie nahezu allen Antragstellern auf pflanzliches Cannabis per BfArM – Akten- und Ferndiagnose eine mögliche „Eigengefährdung“ durch eventuelle Entstehung einer vielleicht unkontrollierbaren Abhängigkeit untergejubelt werden soll, während die gleichen verwaltungsbehördlichen Ferndiagnostiker einigen Tausend Junkies das Erhalten ihrer schweren Heroinsucht ermöglichen.
„In punkto Diamorfin-Vergabe sind die Niederlande Vorbild!“ hat Sabine Bätzing jüngst vollmundig formuliert.
Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte scheint man daraus zu folgern, dass Junkies ethisch wertvoller sind als Medizinalkiffer.

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