Montag, 19. Januar 2009

Das fängt ja gut an

Das neue Jahr bringt erste amtliche Hanfblütenrezepte

Maria Eichhorn wollte ihm im Oktober nach der Anhörung im Bundestag noch nicht einmal zuhören, jetzt ist Lars Scheimann aus Duisburg zusammen mit drei anderen der erste Mensch in Deutschland, der echte Cannabisblüten aus der Apotheke erhält.
Lars leidet seit seiner Kindheit am Tourette-Syndrom sowie an ADHS und behandelt die Symptome seit Jahren erfolgreich mit Cannabis. Das zwischenzeitlich genehmigte Cannabisextrakt erzielte bei ihm trotz Höchstdosierung keine Wirkung und so konnte der Patient und Aktivist, Lars Scheimann letztendlich eine Ausnahmegenehmigung zur Versorgung mit in den Niederlanden gezüchtetem, so genanntem „Apotheken-Cannabis“, erhalten. Ab Januar darf er es nun offiziell gegen ein Rezept aus einer Apotheke beziehen. Fünf Gramm am Tag, alle drei Tage. Allerdings muss er das Rezept alle sechs Monate erneuern lassen. Auch die mit dem Rezept verbundene Vorratshaltung ist geregelt, so darf ein Rezeptinhaber, dem fünf Gramm Cannabis am Tag genehmigt wurden, bis zu drei Tagesrationen, also in diesem Falle 15 Gramm, mit sich führen.
Jetzt fragen sich natürlich viele: Wie konnte es plötzlich zu einer solchen Entscheidung kommen? Die Situation der Betroffenen ist seit Jahren unverändert, ebenso die Gesetzeslage. Nur die Interpretation selbiger hat sich geändert, nachdem ein christlicher Fundamentalist aus dem Institut abberufen worden war. Dr. Wilhelm Schinkel hat über Jahre hinweg das Leiden vieler Patienten in Kauf genommen, indem er reihenweise Anträge ablehnte, selbst nachdem der Bundesgerichthof dieses Vorgehen gerügt und das BfArM zur Überprüfung der gängigen Praxis aufgefordert hatte.
Als Höhepunkt seiner Amtszeit empfahl Dr. Wilhelm Schinkel dem Patienten Scheimann per e-mail ein Treffen mit einem christlichen Handaufleger aus Übersee, der ihm seine Krankheit wegbeten könne. Die Veröffentlichung dieser unhaltbaren Geschehnisse hatte zur Folge, dass Dr. Schinkel ab sofort nicht mehr mit der Bearbeitung der Erlaubnisanträge nach §3 Abs.2 BtMG beschäftigt wurde. Es folgte sein Nachfolger Dr. Winfried Kleinert, der gegen den Import von Cannabisblüten zur medizinischen Verwendung nun keine rechtlichen Bedenken mehr vorbringt und somit, nach einschlägiger Prüfung, den Weg für weitere Antragssteller ebnet.
Wer aber nun denkt, der Kampf für Cannabis als Medizin sei gewonnen, irrt. Der Weg bis hin zu einer Cannabismedikation ist selbst für Schwerkranke mit erheblichem Aufwand verbunden, da die öffentlichen Kassen die Kosten für eine Dronabinol-
Therapie immer noch nicht übernehmen. Wer Dronabinol nicht verträgt, muss immer noch in einem unwürdigen Prozedere beweisen, dass nur natürliche Hanfblüten die Symptome ausreichend lindern. Während diese Anträge und Verfahren laufen, werden all diese Menschen ohne ausreichende medizinische Versorgung sich selbst und dem Schwarzmarkt überlassen. Wer sich Dronabinol leisten kann, holt es sich ganz einfach auf Privatrezept in der Apotheke, das ist allerdings mit monatlichen Kosten zwischen 300 und 2.000 € verbunden. Wer sich das nicht leisten kann, baut selber an und riskiert somit ein Strafverfahren oder verzichtet ganz auf das oft lebenswichtige Medikament.
Wer in seinem Leben schon einmal wegen eines BtMG-Delikts aufgefallen ist, dem wird die Cannabis-Medikation generell verwehrt. Gerade weil viele AIDS -Patienten aus Risikogruppen stammen, wird ihnen das Therapie unterstützende Cannabis vorenthalten. Dieser Zustand ist insbesondere beim HIV-Virus unhaltbar, da AIDS auch in der internationalen Forschung als eindeutige Indikation für eine Cannabismedikation gilt (siehe auch Seite drei: Schreie eines Cannabisirrläufers) und bereits vielen AIDS-Kranken das Leben erleichtert und verlängert hat.
Es gibt noch viel zu tun. Rauchen Gehen wir’s an.

www.doktor-hanf.de
www.selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de

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