Freitag, 29. Mai 2009

ÄRZTENOT – NOT DER ÄRZTE – NOTÄRZTE

Immer wieder erreichen das Selbsthilfenetzwerk dringliche Anfragen verzweifelter Kranker auf der Suche nach Ärzten, die natürliches Cannabis als Mittel gegen z.B. Schmerzen, Spastik, Entzündungen, Appetitverlust oder Schlafstörungen nicht nur hinter vorgehaltener Hand empfehlen, sondern den Erkrankten bei der mühseligen Prozedur einer Beantragung auf Vergabe von Cannabis aus medizinischen Gründen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) konkret unterstützen. Auch das Hanfjournal, das dem cannabismedizinischen Thema dankenswerterweise viel redaktionelle Aufmerksamkeit widmet, wird mit Anfragen überhäuft. Beim Hanfjournal steht man jedoch – ebenso wie beim SCM – dem drängenden Problem weitgehend hilflos gegenüber. Wenn es um Namen von Medizinern geht, die sich mit der komplizierten Materie auskennen und über hinreichend Erfahrung bei der Behandlung mit Cannabisblüten, Extrakt oder Dronabinol® verfügen, herrscht allseits betretenes Schweigen und weitgehende Ratlosigkeit. Woran mag das liegen?
Einerseits geht ja das mediale Schreckgespenst von der sogenannten „Ärzteschwemme“ um, vom Überangebot an niedergelassenen Medizinern in den Ballungsgebieten. Andererseits sprechen selbst die gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) von einer immens hohen Anzahl allein an Schmerzpatienten, die für eine Therapie mit Cannabis basierten Mitteln in Betracht käme. Zudem ist Hanf als Arzneimittelproduktions-Grundstoff verhältnismäßig leicht und kostengünstig anzubauen, was der gesundheitspolitischen Forderung nach Verschreibung von billig(er)en Medikamenten logischerweise in die Hände spielen sollte. Angesichts dieser Tatsachen erscheint es unverständlich, dass in Deutschland um Cannabis nachsuchende Patienten – der Vielzahl an Medizinern und dem bestätigten medikamentösen Bedarf zum Trotz – es mit einer Art permanenter Ärztenot zu tun haben und in der Mehrzahl aller Hilfsanfragen am Unwissen, an Vorurteilen oder an Regressforderungsängsten scheitern, wenn sie mit dem Thema bei ihren Hausärzten vorstellig werden. Das weit verbreitete Unwissen der „Götter in Weiß“ erklärt sich zum großen Teil aus der Einstufung der Substanz Cannabis in die Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes, wo es allerdings seines geringen toxischen Gefährdungspotentials wegen zu Unrecht neben Heroin, Kokain, Mescalin oder Psylocibin aufgeführt wird – also im pharmakologischen Bewertungsrang der „nicht verkehrsfähigen Stoffe“. Zum anderen erklärt sich das ärztliche Mangelwissen aber auch aus dem Fehlen klinischer Patientenstudien. Letztere werden, entgegen vielfacher Sachverständigen-Forderung, institutionell eher gebremst denn gefördert, weil das BfArM-Genehmigungsverfahren für wissenschaftliche Zwecke ebenso hürdenreich und kompliziert ist wie das aktuelle Antragswesen für chronisch oder todkranke befindliche Patienten.
Die Not der Ärzte heutzutage ist offensichtlich: Zehn Patienten pro Stunde durch die Praxis zu schleusen ist allgemeiner Standard. Budgetierung, Regulierung, Bürokratisierung und Technisierung tun ihr Übriges, um die Schnallen an der Arzt-Zwangsjacke aus zeitlichem und finanziellem Druck sukzessive fester zu zurren. Tritt in einer solch ohnehin angespannten Situation dann noch ein (Krebs/HIV/HCV/MS/Morbus Crohn/Glaukom/Tourette-Syndrom-)Patient mit der Bitte um schriftliche Cannabisantrags-Unterstützung auf, die nach bisherigen BfArM-Anforderungen nahezu Gutachter-Qualitäten entsprechen musste, aber zugleich arbeitsintensiv wie zeitaufwendig – und als ärztliche Leistung womöglich nicht mal honorarerstattungsfähig ist, so kommt es unter Abwägung all der vorgenannten negativen Punkte zumeist zur ärztlich schöngeredeten Ablehnung des Patientenersuchens. Ergo manifestiert sich aus der Not des Arztes die Not seines Patienten und fundamentiert als Resultat dann nicht selten die Notwendigkeit einer Selbstmedikation in Illegalität ohne entsprechende medizinische Überwachung.

Cannabis bedürftige Patienten, deren oftmals schwerwiegende Symptomatiken einer zügigen Behandlung bedürfen, brauchen in Deutschland aber dringender denn je eine Art funktionierendes Notärzte-Netz, das schnelle und kompetente Hilfe verspricht. Sie brauchen mutige, engagierte und der Leidenslinderung verpflichte Mediziner, die sich zu den vielfältigen Einsatz- und Anwendungsmöglichkeiten des pflanzlichen Hanfs und/oder deren Arznei-Zubereitungen bekennen. Sie brauchen sach- und fachkundige Spezialisten, die die erforderliche bürokratische Unterstützung für das Ausnahmegenehmigungs-Antragsverfahren leisten und Routine darin entwickeln, dem unsäglichen Leiden schnellstmöglich ein Ende zu bereiten, damit schwer bis schwerst Kranken nicht noch die zusätzliche Last der jahrelangen Formalitäten-Odyssee im Betäubungsmittelrecht-Dschungel auferlegt wird. Denn überall dort, wo die Ärzteschaft keine ausreichende Bereitschaft zur Hilfe gegenüber den Hilfesuchenden zeigt, müssen im Selbstmedikations-Entdeckungsfall zwangsläufig Staatsanwälte dem Problem Abhilfe durch Strafverfolgung schaffen. Ohne Rücksichtnahme auf krankheitsbedingte Befindlichkeiten der/des Betroffenen. Ohne jegliche Gesundheits- Rechts- oder Drogenpolitiker/innen-Veto-Gefahr. Aber leider noch immer auch ohne vorausschauenden Blick über den Großen Teich, wo sich staatliche Gesundheitssysteme in Bezug auf Cannabis als Medizin grundlegend zu verändern beginnen. Die Verfolgung medizinischer Cannabisnutzer in Kanada, in dreizehn Bundesstaaten der USA, in den Niederlanden und Spanien gehört der Vergangenheit an. In Oregon zum Beispiel funktioniert „medical cannabis“ seit über 10 Jahren in geradezu vorbildlicher Weise.

Und in der Bundesrepublik Deutschland?

In Deutschland funktioniert bestenfalls das Verschleppen, das Abwiegeln, das Zerreden und das Verleugnen der Problematik unter Zuhilfenahme der Dauer-Ausreden, Kinder und Jugendliche könnten sich zum Cannabiskonsum ermuntert fühlen oder die Wirkungsweise der Substanz sei bei der Vielzahl der in Betracht kommenden Krankheiten noch nicht hinreichend erforscht. Wenn die Forschung jedoch durch bürokratische Hürden und Hemmnisse massiv behindert und die Erfahrungen aus der Jahrtausende andauernden medizinischen Anwendung politisch schlicht ignoriert wird, sollten Patienten und Ärzte zusammen aus der Not eine Tugend machen
Das Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin appelliert deshalb an alle Ärzte sich den notwendigen Herausforderungen zu stellen und im Schulterschluss gemeinsam mit den betroffenen Patienten couragiert gegen die fahrlässig hingenommene Leidensmaximierung zu streiten. Eine Leidens- und Notmaximierung, die aus Unwissenheit entsteht und durch Vorurteile über vermeintlich drohende Abhängigkeitserzeugung genährt wird, während hyperbürokratische Antragserfordernisse aufgrund von politischer Wankelmütigkeit zu einer immens hohen Rate an bedauerlich tragischen Einzelschicksalen führt. Analog zum zwar beschlossenen – aber noch immer nicht umgesetzten Gesetz zur palliativmedizinischen Behandlung.
Wenn Sie Arzt sind und mit ihrem Fachwissen über die Eigenschaften der Cannabinoide akute Not lindern möchten, nehmen Sie Kontakt auf mit dem SCM. Lassen Sie sich unverbindlich in eine Liste hilfsbereiter Mediziner einschreiben. Ihr Engagement wird zukunftsträchtig sein. Sie werden einer Elite angehören, die dem alltäglichen Elend Einhalt gebietet und es nicht noch durch Untätigkeit einer gnadenlosen Strafverfolgung ausliefert.

www.selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de

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