Mittwoch, 3. Februar 2010

Cannabisblüten legal

Einer unserer Leser, Alois Hanfstengl*, hat es nach einem beschwerlichen Weg geschafft, die Papiere zum legalen Hanferwerb von der Bundesopiumstelle zugestellt zu bekommen, nach dem ihm seine langjährige Hausärztin die Empfehlung dafür ausgeschrieben hatte.
Diese ist maßgeblich dafür verantwortlich, da ein Beleg des Scheiterns anderer Heilungsmethoden Voraussetzung für die Erlaubnis auf medizinalen Hanf ist und das Einverständnis des Arztes den Patienten weiterhin während der Therapie zu begleiten ebenso verpflichtend ist.
Vor dem ersten Einkauf in einer Apotheke mit betäubungsmittelrechtlicher Erlaubnis warten aber erst einige offizielle Papiere der Bundesopiumstelle darauf gewissenhaft gelesen zu werden. Denn nun liegt die Verantwortung über eine eigentlich illegale Substanz bei dem Patienten.
Daher will der Staat auch genau wissen wie, warum und mit was man zur Tat schreitet und worauf man grundsätzlich zu achten hat, damit Bürger ohne diese Lizenz weitestgehend geschützt bleiben. So muss jegliche Änderung im Umgang mit der Substanz sowie Veränderungen, die den Wohnort betreffen, dem betreuenden Arzt und ähnliches sofort an die Bundesopiumstelle weitergeleitet werden.
Die Aufbewahrung der Cannabisblüten ist dazu Hauptverantwortung des Nutzers. Es muss garantiert sein, dass niemand Zugang zu dem Pflanzenmaterial gewährt bekommt. Eine schnelle Entwendung muss wesentlich erschwert sein. Im Falle von Restbeständen müssen diese bei der Apotheke zur Vernichtungszwecken abgeliefert werden. Über die genauen Mengen und Einnahmezeiten wird die Bundesopiumstelle informiert, ebenso über die zur Vernichtung wieder zurückgebrachten.
Kein Milligramm geht verloren, ohne dass die Bundesopiumstelle informiert wäre. Halbjährlich muss man diese mit seinem Therapiemuster versorgen. Zu diesem Zweck existiert ein extra angefertigtes Betäubungsmittel-Meldungsformular, welches die erhighternden Eintragungen erleichtern soll. Zu- und Abgänge, Anfangs- und Ist-Bestand der Medizinal-Cannabisblüten sind je für einen Halbjahreszeitraum zu verzeichnen. Bei dem Verbrauch wird sogar netterweise der „Schwund“, der stattfinde Wägeverlust, mit einbezogen, so dass ein bisschen Feuchtigkeit im grünen Heilmittel nicht negativ ins Gewicht fällt – im wahrsten Sinne des Wortes.
75 Euronen lässt sich der Staat jedoch für die offizielle Amtshandlung auf Erlaubnis des Antrags nach Selbsttherapie mit Medizinal-Cannabisblüten bezahlen. Dieses ist jedoch die kleinste Hürde im Kampf um natürlich hilfreiche Medizin.

*Name von der Redaktion geändert

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