Mittwoch, 28. April 2010

Doktor-Hanfs Patienten Ecke Teil 11: Betäubungsmittel auf Reisen II

Doktor Hanf alias Lars Scheimann leidet an Tourette sowie ADHS und ist seit Anfang 2009 Besitzer einer Erlaubnis, seine Symptome mit Cannabis zu lindern

Liebe Leser und Leserinnen,
Vor ein paar Monaten berichteten wir euch von der Möglichkeiten der Erlaubnisinhaber nach §3 BtMG Abs. 2 , die im Sinn hatten, erlaubte Cannabis-Blüten, die zum Zweck der Behandlung jeweiliger Erkrankung dienen, mit in den Urlaub zu nehmen. Dies bedeutete für einen Großteil der betreffenden Patienten eine wesentliche Erleichterung und die Hoffnung auf zunehmende Lebensqualität. Nach mehreren Nachfragen bei der Bundesopiumstelle wurde uns in der Zeit, zu der der damalige Artikel entstand, zugesichert, dass eine Mitnahme, unter der Voraussetzung der Dokumentation und einer Handhabung vergleichbar mit der Mitführung verordneter gängiger Betäubungsmittel, durchaus machbar wäre. Alleine diese Tatsache war für noch mobile Patienten, die einfach mal in den Urlaub möchten, oder wie in meinem Fall als jemand, der aus beruflichen Gründen auf geschäftliche Auslandsaufenthalte nicht verzichten kann, eine große Erleichterung, da man während dieser Zeit nicht auf seine Medikation verzichten müsste. Wie auch in meinem Fall liegt es auf der Hand, dass niemand, der die Erlaubnis dazu hat medizinisches Cannabis zu nutzen, auf sein Medikament verzichten kann. Denn auch keine anders behandelte Erkrankung gerechtfertigt den Verzicht auf ein Medikament während eines Aufenthaltes im Ausland. Heute müssen wir betroffene Patienten darüber informieren, dass die damalige Information der Bundesopiumstelle eine Fehlinformation war, die sich leider nicht auf die gültige Gesetze stützen könne. Mehrere Mitteilungen betroffener Patienten zur Folge sei die Möglichkeit der Mitnahme von medizinischem Cannabis unter oben genannten Voraussetzungen leider nun doch nicht so gegeben. Ich habe daraufhin Kontakt zur Bundesopiumstelle aufgenommen, um nachzufragen, wie es dazu kommen konnte. Die Grund, der nun doch unter der Berücksichtigung formeller Schritte eine Mitnahme ins Europäische Ausland verbietet, sei: Cannabis, auch wenn es medizinisch verwendet wird, ist als Stoff anzusehen, der sich noch unter Anlage 1 des Betäubungsmittelgesetztes befindet. Eine grenzüberschreitende Mitnahme von Cannabis zu medizinischen Zwecken sei nur möglich, wenn dieser Stoff zuvor in Anlage 2 oder Anlage 3 umgestuft wurde. Desweiteren könne man sich seitens der Bundesopiumstelle nicht auch nicht auf eine derzeit entsprechendes Regelung berufen, die eine Ausnahme möglich macht. Um entsprechende Patienten vor einer unerlaubten Ein- und Ausfuhr zu schützen, und somit diesen Patienten etwaige Probleme beim grenzüberschreitenden Verkehr zu ersparen, arbeite man nun mit Hochdruck an einer Lösung, um das zur Zeit bestehende Problem zu lösen. Des weiteren räumt die Bundesopiumstelle ein, dass man sich zu damaliger Zeit keine Gedanken darüber gemacht habe, wie ein grenzüberschreitender Verkehr durchführbar sei, ob ein dieser möglich gemacht werden müsse oder überhaupt nötig sei. Vielmehr sei man davon ausgegangen, dass betreffende Patienten die Grenze nicht überschreiten würden, da es ihnen gesundheitlich zu schlecht ginge. Auch dies ist und bleibt eine absolute Fehleinschätzung. Ein großer Teil von uns Erlaubnisinhabern ist sehr wohl mobil. Das wäre bei den meisten von uns wahrscheinlich nicht so, wenn wir nicht das Glück gehabt hätten, die richtige Medizin gefunden zu haben. Wie lange die Behörde nun nach einer Lösung sucht, ist derzeit noch ungewiss, eine Entscheidung wird aber voraussichtlich nicht in den nächsten vier Wochen zu erwarten sein. Wir werden dieses Thema weiter beobachten und euch zu gegebener Zeit über Neuigkeiten informieren. In der nächsten Ausgabe möchten wir euch gerne einen jungen Mann vorstellen der mittlerweile selbst auch Erlaubnisinhaber ist ,und uns freundlicherweise seine Patientengeschichte für euch, zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt hat.

Bis dahin wünschen wir Euch eine schöne Zeit.

Wege entstehen, indem man sie geht.
Euer Doktor Hanf,

www.doktor-hanf.de

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