Freitag, 5. November 2010

Legal Highs – eine nüchterne Bestandsaufnahme

Chemische Derivate der Prohibition

Seit Spice & Co ist eine Diskussion entbrannt, die ohne ein sinn- und zweckloses BtMG wohl nie entstanden wäre. Es geht hierbei um so genannte „Legal Highs“, also Produkte, die eine berauschende Wirkung haben, jedoch nicht unter die jeweils aktuellste Fassung des BtMG fallen.
Wir hatten schon im November 2008 darauf hingewiesen, dass nach dem Verbot der vier künstlichen Cannabinoide CP 47, 497 sowie JWH-018, JWH-019 und JWH-073 bald schon andere, nicht dem BtmG unterstellte Cannabinoide, die entstandene Lücke füllen werden. Das passierte dann auch ziemlich schnell und die Bundesregierung hat trotz vieler Hinweise zugeschaut und tut es noch. Obwohl reihenweise Kräutermischungen mit unbekannten Inhaltsstoffen auf den Markt gekommen sind, haben sich die Verantwortlichen seit dem ersten Verbot um gar nichts gekümmert und können sich so auch nicht darauf berufen, die derzeitige Entwicklung habe keiner kommen sehen. Selbst wer im JWH-xxx Rausch Auto fährt, riskiert nichts, denn diese Stoffe sind schlicht mit derzeitigen Methoden nicht nachweisbar. In Polen hat die Unwissenheit der Politik gar die drogenpolitische Lachnummer des Jahres hervorgebracht, denn dort sind die Kräuter, die in Spice enthalten waren, jetzt teilweise dem BtmG unterstellt, obwohl sie keinerlei berauschenden Inhaltsstoffe beherbergen.
Während unserer Recherche sind wir auf über 200 künstliche Cannabinoide gestoßen, die man ganz legal in Fernost und seit Kurzem sogar in den USA direkt kaufen kann. In den USA wurden bereits 2009 große Bestände der Marke „Spice“ beschlagnahmt, das mit dem Cannabinoid HU-210 vesetzt war. Eigentlich dienen künstliche Cannabinoide chemischen Labors als Trägerstoffe für andere Substanzen, aber in China schert man sich ohnehin einen feuchten Kehricht um die Pläne eines zahlungskräftigen Abnehmers. Ein Gramm eines künstlichen Cannabinoids kostet so um die 50 Euro und ergibt ungefähr 60 Gramm verkaufsfertige Räuchermischung. Bei einem durchschnittlichen Verkaufspreis von 8 Euro/Gramm kann sich jede/r ausrechenen, was vom Kuchen übrig bleibt. Die zugefügten Pflanzen haben übrigens, anders als oft behauptet, in den zugefügten Dosen keinerlei berauschende Wirkung.
Das Aufbringen des Chemo Harzes auf die Kräuter erfolgt dann Pi mal Daumen, indem man das eine Gramm des Cannabinoids zuerst in vier Gramm Aceton löst, um es dann auf die an sich wirkungslosen Kräuter zu sprühen.
Ganz findige Unternehmer haben ihr gesamtes Betätigungsfeld komplett nach Hongkong verlegt und regeln alles über das www, denn in Deutschland versuchen die Behörden immer wieder mal vergeblich, die Händler solcher Legal Highs aufgrund eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz zu verurteilen. Die sichern sich jedoch ab, indem sie das Produkt zwar ähnlich wie eine Droge bewerben, jedoch mit dem Hinweis versehen, es handle sich um eine Räuchermischung. Mittlerweile gibt es auch legalen Koks oder Ecstasy-Ersatz in Form von Düngerpillen und Badesalzen. Wo das alles hinführen kann, ist sehr schwer einzuschätzen, sicher ist, dass eine zeitgemäße Drogenpolitik diese halb-seidenen Produkte schnell verschwinden ließe. Wir maßen uns nicht an, ein Thema abschließend zu bewerten, bei dem sich beide Seiten, Händler und Gesetzgeber, alle Mühe geben, so wenig transparent wie nur möglich zu handeln.
Wozu Panikmache statt rationale Aufklärung bei sochen „Legal Highs“ führen kann, verdeutlicht das Beispiel der ehemaligen Drogenbeauftragten Marion-Caspers-Merk:
Unter ihrer Regie führte Ende der 1990er Jahre eine mit aller Medienmacht betriebene Kampagne gegen die neue Killerdroge „Liquid Ectasy“ dazu, dass GHB (4-Hydroxybutansäure) in der Partyszene Fuß fassen konnte. Ihre Horrormeldung wurde so zur sich selbst erfüllenden Prophezeiung, alle späteren Versuche, den GBL-Mißbrauch einzudämmen, sind seitdem gescheitert, da die Grundsubstanz in vielen gängigen Baumarktprodukten enthalten ist.
Um uns nicht in eine Reihe mit Panikmachern und Populisten zu stellen, haben wir uns bemüht, die Argumente der Gegner sowie der Befürworter dieser neuartigen „Legal High“ Substanzen aufzulisten (Siehe Kasten).
Nix sehen, nix hören, nix sagen

Wir hatten die Möglichkeit, mit einem Händler von „Legal High“-Produkten ein Kurzinterview per e-mail zu führen. Hier ein paar Ausschnitte:

Ha Jo: Hallo Mr. X!
Mr. X: Hi!

Ha Jo: Wir, das Hanf Journal, stehen, wie du ja sicher weißt, für Drogenmündigkeit und Aufklärung sowie gegen die Verteufelung jedweder Substanz um ihrer selbst willen. Was passiert, wenn man die Badesalze oder Düngerpillen aus Versehen schluckt oder anderweitig einnimmt?
Mr. X: Entzieht sich unserer Kenntnis, darüber können wir keine Auskunft geben.

Ha Jo: Enthalten diese Produkte Stoffe, die beim oben beschrieben Fall (der versehentlichen Einnahme) ähnlich wie Amphetamin / Ecstasy / Kokain wirken, jedoch nicht unter das BtMG fallen?
Mr. X: In allen Produkten sind ausschließlich legale chemische Substanzen verarbeitet, die weder unter das BtMG noch unter das AmG fallen, da sie nicht zur menschlichen Einnahme / Konsum verkauft / angewendet / beworben werden dürfen. Eine Frage zur Wirkung auf den menschlichen Körper kann von daher nicht beantwortet werden, da unsere Produkte aus rechtlichen Gründen ausschließlich zu den in unseren AGB bestimmten Zwecken angewendet werden dürfen. Zweckentfremdung zu anderen als diesen bestimmten Zwecken gehen immer auf eigenes Risiko des Käufers unserer Produkte, welches du rechtlich mit der Situation vergleichen kannst, wenn jemand Verdünner / Lösungsmittel / Benzin / Feuerzeuggas in Geschäften käuflich erwirbt und diese zweckentfremdeten Nutzungen zuführt.
Die Produkte müssen nicht spezifiziert werden, da unsere Produkte nicht zur menschlichen Einnahme gedacht sind. In diesem Fall gibt es keine Kennzeichnungspflicht.

Ha Jo: Enthält eure angebotene Räuchermischung ein legales, künstliches Cannabinoid?
Mr. X: In allen Produkten sind keine illegalen chemischen Substanzen verarbeitet – mehr kann ich dir dazu leider nicht sagen!

Wir wussten aufgrund zahlreicher Recherchen zum Thema schon vorher, dass man diese Substanzen nicht einnehmen darf und sie auch nicht in diesem Zusammenhang bewerben darf.
Deshalb haben wir versucht, unserem Interviewpartner durch die Formulierung der ersten Frage eine Brücke zu bauen und haben von einer „versehentlichen“ Einnahme gesprochen. Wir hätten erwartet, dass zumindest für diesen Fall ein Warnhin- und Verhaltensweis gegeben werden könnte, so wie auf jeder Shampooflasche. Falsch gedacht. Drei Affen eben.

Auf der anderen Seite sollte man jedoch auch bedenken, dass jeder Schritt in Richtung Konsumentensicherheit ein rechtliches Risiko für Produzenten und Händler darstellt, da die Politik selbst Warnhinweise immer noch als Aufforderung zum Mißbrauch versteht. Abwägen fällt da sehr schwer, wir sagen trotzdem: In dubio pro consumendo.

Sicher ist, dass dieses unkontrollierte Drogen-Wettrüsten nur durch eine Regulierung des Cannabismarktes unter strengen Jugendschutzbestimmungen beendet werden kann.

Konsumenten- und Jugendschutz 2010 heißt: Regulate It!

Alternative Legal Highs?

Pro Legal Highs

– Weder Konsument noch Händler müssen mit einer Strafverfolgung rechen.
Wenn doch mal ein meist unvorsichtiger Händler den „nicht einnehmen“-Hinweis nicht erwähnt hat und vor Gericht gestellt wird, fallen die Strafen geringer als bei BtMG-Verstößen aus.
– Sind im Blut, Haaren oder Urin nicht nachweisbar.
– Bei Spice und anderen Kräutermischungen sind bisher keine Todesfälle bekannt.
– Einfach zu haben.

Contra Legal Highs

– Man weiß nicht, was man nimmt.
– Es gibt keinerlei Erkenntnisse über Suchtpotential oder Langzeitfolgen. Bei Spice gibt es jedoch zahlreiche Hinweise langjähriger Konsumenten, die ahnen lassen, dass ein regelmäßiger JWH-wasweißich-Konsum starke Nebenwirkungen hat, die viel schlimmer sein sollen, als die eines regelmäßigen Cannabisgebrauchs.
– Die Dosierung kann Glückssache sein, da auch viele Hersteller nicht über ausreichendes pharmazeutisches Grundwissen sowie die geeigneten Techniken verfügen.
– Man unterstützt Händler, für die Konsumentensicherheit ein Fremdwort ist und denen der kurzfristige Profit wichtiger ist, als durch eine Regulierung des Cannabismarktes eine langfristige Grundlage für ein erfolgreiches Geschäftsmodell zu gestalten.

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