Mittwoch, 27. Juli 2011

Feuer auf Mechthild Dyckmans

Dyckmans Unfähigkeit zum seriösen Diskurs

„Ich bin der festen Überzeugung, dass die Drogenpolitik in diesem Lande anders laufen würde, wenn es gelänge, die zutreffenden Informationen publik zu machen. Die gegenwärtige Drogengesetzgebung lässt sich nur deshalb praktizieren, weil in der Bevölkerung ein entsprechendes Informationsdefizit herrscht.“
Richter Wolfgang Neskovic, Landgericht Lübeck, 1992

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, und ihr Mitarbeiterstab haben sich wohl diese Aussage zu Herzen genommen, um die gegenwärtige Drogengesetzgebung zu rechtfertigen. Mit tendenziösen und auch falschen Informationen versuchen sie nach wie vor dafür zu sorgen, dass bei der Bevölkerung wie auch im Parlament das vorherrschende Informationsdefizit auch weiterhin erhalten bleibt, um ihre unsägliche – die Menschenwürde verachtende – Drogenpolitik fortsetzen zu können.

In der Antwort zur kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 24. Februar 2011 zum Thema „Festschreiben der geringen Menge im Betäubungsmittelgesetz für Cannabisbesitz“ (BtDr. 17/4913) schrieb namens der Bundesregierung das Bundesministerium für Gesundheit am 9. März 2011 gleich in der Vorbemerkung, dass die Gefährlichkeit des Cannabiskonsums in den letzten Jahren sogar eher höher eingeschätzt werde als früher, zumal eine stetige Steigerung des Tetrahydrocannabinol-Gehalts (THC-Gehalt) bei Cannabisprodukten zu beobachten sei. Diese Aussage ist falsch. So kann man in dem Bericht der Deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD) von 2010 an die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD/EMCDDA) auf Seite 211 nachlesen, dass die THC-Gehalte von Haschisch und Marihuana seit dem Jahr 2004 deutlich gesunken sind. Wörtlich heißt es in dem Bericht:

„Von 2004 (10,8%) bis 2007 (7,4%) sank der mittlere THC-Gehalt im Marihuana kontinuierlich. Zwischen 2007 und 2008 gab es keine Veränderung und 2009 stieg der Wirkstoffgehalt wieder leicht auf 8,3%. Nachdem sich der mittlere THC-Gehalt im Haschisch von 2005 (8,6%) nach 2006 stark verringerte und mit 6,7% den niedrigsten Wert der letzten zehn Jahre erreichte, stieg er in den letzten drei Jahren wieder leicht an und lag 2009 bei 7,4%.“

Die Mär von der „stetigen Steigerung des THC-Gehalts“ in Cannabisprodukten wird oft und gerne von regierungsamtlichen Stellen wiederholt, um die derzeitige Cannabispolitik der Bundesregierung zu rechtfertigen. Dabei erscheint es als eine besondere Peinlichkeit, dass die Bundesregierung nicht einmal davor zurückschreckt, dem Parlament solche Lügengeschichten aufzutischen. Skrupellos versucht die Bundesregierung das Parlament zu täuschen. Verantwortlich für die Informationspolitik der Bundesregierung in Sachen „Drogen“ gegenüber Volk und Parlament ist die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans. Doch die ist weder in der Lage, solche Fehlinformationen zu verhindern noch hat sie die charakterliche Fähigkeit, nach einer solchen Irreführung der Öffentlichkeit, beim Volk und beim Parlament um Nachsicht und Entschuldigung für ein solches Fehlverhalten zu bitten.

Auch die Antworten der Drogenbeauftragten Dyckmans auf dem Portal „abgeordnetenwatch“ genügen nicht den geringsten wissenschaftlichen Ansprüchen. Oft wiederholt Dyckmans Formulierungen wie:

„Auch neuere Studien haben Cannabis nicht als unbedenklich bewertet, vielmehr wird auf eine Reihe akuter und langfristiger Risiken des Cannabiskonsums hingewiesen. Danach kann Dauerkonsum zu ernsthaften körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen führen.“

So zuletzt am 11. Juli 2011 ohne Nennung der Studien im einzelnen. Sicher gibt es solche Studien, dennoch muss eine solche Antwort als tendenziös klassifiziert werden, da es auch zahlreiche Studien gibt, aus denen deutlich hervorgeht, dass der Konsum von psychotrop wirkenden Cannabisprodukten sowohl für das Individuum als auch für die Gesellschaft deutlich weniger schädlich ist, als beispielsweise der Konsum von Alkohol. David Nutt, der frühere oberste Regierungsberater der britischen Regierung in Drogenfragen, kam in seiner mit Leslie A. King und Lawrence D. Phillips 2010 veröffentlichten Studie „Drug harms in the UK: a multicriteria decision analysis“ zu der Feststellung, dass der Konsum von Alkohol deutlich mehr als dreimal so gefährlich einzuschätzen ist als der Konsum von Haschisch oder Marihuana.

Es ist schon bemerkenswert, dass die Drogenbeauftragte Dyckmans die Ergebnisse solcher Studien nicht kommuniziert.

Sie zieht es vor, in der Bevölkerung das vorhandene Informationsdefizit durch eine selektive und tendenziöse Informationspolitik weiterhin aufrecht zu erhalten. Offenbar ist auch Dyckmans bewusst, dass man mit einer ausgewogenen und seriösen Informationspolitik die derzeitige Drogengesetzgebung nicht rechtfertigen kann. Nicht bewusst ist sich Dyckmans offenbar, dass ihre Verlautbarungen immer wieder den Beweis erbringen, dass die Drogengesetzgebung auf fundamentalistischen Überzeugungen und nicht auf wissenschaftlichen Fakten basiert.

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