Freitag, 19. August 2011

Freispruch für Koks 2.0

Das BtmG ist eine stumpfe Waffe

Das Hanf Journal weist nicht erst seit gestern vor der Intransparenz in Sachen “Legal Highs” hin. Der Konstanzer “Südkurier” bestätigt unsere Vorhersagen in seiner Ausgabe vom 16.08.2011:

Ein wegen Kokainhandels angeklagter 23-Jähriger wurde vom Gericht freigesprochen, weil die neueste Version der Designer-Drogen noch nicht dem BtmG unterliegt und der Besitz von den gefundenen 106 Gramm somit straffrei war. Einen Handel, der nach dem Arzneimittelgesetz verfolgt wird, konnte das Gericht nicht nachweisen. Die Zeit, die es kostet, ein Verbot dieser Substanzs umzusetzen, reicht den Produzenten und Händlern sicher, eine neue, gleichwertige Substanz zu kreieren, von der wiederum niemand weiß, wie gefährlich sie ist…und so weiter und so fort.

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