Donnerstag, 14. Juni 2012

Unter falschem Vorwand?

Ist die bundesweite Vereinheitlichung der Geringen Menge nur eine Nebelkerze der Bundesjustizministerin, um die Berliner Koalition in Verlegenheit zu bringen?

Vergangenen Monat entfachten drei CDU-Senatoren in Berlin wie aus heiterem Himmel eine Diskussion über die Absenkung der Geringen Menge. Zuvor hatten sie einen Brief von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erhalten, der die zuständigen Senatoren auf den Beschluss der Justizministerkonferenz aus dem Jahr 2007 hingewiesen hatte. Die Konferenz sah damals eine bundesweite Vereintheitlichung der Geringen Menge vor, praktisch ist seitdem nichts passiert.

Max Plenert vom Deutschen Hanfverband wollte daraufhin von der Berliner Senatsverwaltung für Justiz den Wortlaut des Anschreibens erfahren und wissen, ob Frau Leutheusser-Schnarrenberger auch die Länder wie Bayern oder Baden-Württemberg angeschrieben hatte, in denen die Geringe Menge weit unter dem Bundesdurchschnitt liegt.

Den Wortlaut des Schreibens wurde Herrn Plenert vorenthalten und so zwingt man ihn jetzt, den zeitraubenden Umweg über das Informationsfreiheitsgesetz zu gehen.
Das Bayrische Justizministerium hingegen war ein wenig auskunftsfreudiger und hat angegeben, bis heute kein Schreiben von der Bundesjustizministerin zur Änderung der Geringen Menge erhalten zu haben. In Bayern, Sachsen und Baden-Württemberg gelten derzeit maximal drei Konsumeinheiten als Geringe Menge, einige Bundesländer wie Brandenburg oder Sachsen-Anhalt betrachten sechs, andere wie Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen 10 Gramm als Geringe Menge.

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