Samstag, 6. November 2004

Feuer auf Caspers-Merk

Drogenbeauftragte Caspers-Merk im Verdacht pflichtwidriger Untätigkeit

Am 2. September 2004 verkündete das Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung in einer Pressemitteilung, daß in den ersten
sechs Monaten dieses Jahres ein weiterer Rückgang bei den
Drogentodesfällen zu verzeichnen gewesen sei. Im ersten Halbjahr 2004
seien in Deutschland 555 Menschen infolge des Konsums illegaler Drogen
gestorben, was einem Rückgang gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 11,6%
entspricht. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung und
Parlamentarische Staatssekretärin, Marion Caspers-Merk, erklärte dazu:
“Der Rückgang bei den Drogentodesfällen ist bereits seit einigen Jahren
ein stabiler Trend. Dies ist eine Bestätigung für die Drogenpolitik der
Bundesregierung, die in den letzten Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen
durchgesetzt hat, um die Behandlung von Opiatabhängigen zu verbessern
und ihre Überlebenschancen zu stärken. So wurde beispielsweise die
Qualität der Substitutionsbehandlung gesteigert und die gesetzliche
Möglichkeit zur Einrichtung von Drogenkonsumräumen geschaffen. Auch das
‚Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung‘ trägt zur positiven
Entwicklung bei. Trotzdem gilt: Jeder Todesfall ist ein Todesfall zu
viel. Deshalb müssen weiterhin alle Hilfen zur Schadensminimierung und
zum Ausstieg aus der Drogenabhängigkeit zur Verfügung stehen.”

Um das enorme Infektionsrisiko mit dem AIDS-Virus und den
Hepatitis-Viren bei Opiatabhängigen zu reduzieren, hatte Hamburg im
Jahre 1996 begonnen, sterile Spritzen auch in Gefängnissen abzugeben.
Doch nach fünf Jahren setzte die neu gewählte Mitte-Rechts-Koalition
auf politischen Populismus und vereinbarte in ihrem Koalitionsvertrag
vom 19. Oktober 2001, daß in den Strafvollzugsanstalten zukünftig keine
Spritzen mehr ausgegeben werden sollen. Daraufhin hatte die
Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Frau Caspers-Merk, im November
2001 an die Justizminister der Länder appelliert, Maßnahmen zur
Prävention von HIV- und Hepatitisinfektionen, die sich außerhalb des
Strafvollzugs längst als effektiv erwiesen hatten, auch in
Haftanstalten zu akzeptieren. Trotz dieses Appells und trotz scharfer
Kritik durch Ärzte, Suchtberater und der Hamburgischen Landesstelle
gegen die Suchtgefahren hatte Justizsenator Kusch kurz später am 4.
Februar 2002 alle Spritzentauschautomaten aus den Hamburger
Haftanstalten entfernen lassen.

Seit 1997 wurden sterile Spritzen auch in zwei Haftanstalten in
Niedersachsen an Opiatabhängige abgegeben. Nach dem Regierungswechsel
im Jahr 2003 in Hannover wurde von der neuen Justizministerin
Heister-Neumann (CDU) die Einstellung der Spritzenabgabeprojekte zum 1.
Juni 2003 verfügt. Daraufhin hatte der Verein für Drogenpolitik (VfD)
am 21. Juli 2003 wegen Verstoßes gegen das Strafvollzugsgesetz, das
Infektionsschutzgesetz und wegen fahrläßiger Tötung Strafanzeige gegen
die Politikerin erstattet. Die Staatsanwaltschaft Hannover lehnte es
jedoch am 1. August 2003 ab, gegen die Justizministerin zu ermitteln.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Frau Caspers-Merk, gab in
der Öffentlichkeit keinen Kommentar zu diesem skandalösen Vorgang ab.

Obwohl wissenschaftliche Begleitstudien wie auch die Europäische
Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht die Durchführung von
Spritzenabgabeprojekte in Haftanstalten empfehlen, lehnte der
Rechtsausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses im März 2004 die
Weiterführung der 1998 begonnenen Spritzenabgabe in zwei
Vollzugsanstalten in Berlin ab. Dabei ist hinlänglich bekannt, daß zu
einer umfassenden Hepatitis-C-Präventionsstrategie auch die
Spritzenvergabe in Haftanstalten gehört. Inhaftierten Drogengebrauchern
dieses wirksame Instrument der HIV- und Hepatitis-Prävention aus
ideologischen Gründen vorzuenthalten, ist aus ethischer und
gesundheitspolitischer Hinsicht inakzeptabel. Dennoch hüllte sich die
Drogenbeauftragte, auch in diesem Fall in Schweigen und gab keinen
Kommentar in der Öffentlichkeit ab.

Vieles weist darauf hin, daß durch die Bereitstellung steriler
Spritzbestecke und die sichere Entsorgung verseuchter Nadeln und
Spritzen im Rahmen von Nadelaustauschprogrammen das Risiko einer
Infektion mit Hepatitis-Viren deutlich reduziert wird. Deshalb ist es
wichtig, daß politische Entscheidungsträger sich der künftigen
Auswirkungen von Hepatitis-C-Infektionen auf injizierende
Drogenkonsumenten bewußt sind und der Prävention und Behandlung dieser
Krankheit eine hohe Priorität in der politischen Agenda einräumen.

Die Frage, ob jemand wegen bloßen Unterlassens von Maßnahmen gegen
mitunter tödliche Infektionen von Drogenabhängigen strafrechtlich
verantwortlich sein kann, ist in Juristenkreisen umstritten. Diese
Frage ist jedoch in Analogie zu einem Urteil des Bundesgerichtshofes
vom 6. November 2002 zu bejahen, handelt es sich doch um grob
fahrlässige Tötung durch Unterlassen in mittelbarer Täterschaft. Manche
der Autoren nehmen statt mittelbarer Täterschaft “unmittelbare
Unterlassungstäterschaft” an, was für die Praxis auf ein gleichwertiges
Ergebnis hinausläuft.

Für eine Drogenbeauftragte als Repräsentantin der Exekutive ist es
geboten, sich durch Äußerungen und Anträge für eine Änderung der
medizinischen Versorgung im Strafvollzug im Sinne einer Humanisierung
desselben und damit zur Rettung des Lebens der Opiatabhängigen aktiv
einzusetzen. Unter dem Gesichtspunkt der Handlungspflicht bleibt es
ohne Bedeutung, daß es ungewiß ist, ob sie durch die ihr gebotenen
Aktivitäten jeweils das Leben der Opfer tatsächlich gerettet hätte. Nur
die sicher voraussehbare Erfolglosigkeit eines Rettungsbemühens läßt
die Handlungspflicht entfallen.

Vergl.: BHG, 5. Strafsenat, Urteil vom 6.11.2002 [5 StR 281/01]

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