Samstag, 6. November 2004

Ehrlichkeit und ihre Folgen

Über Recht und Gesetz in Österreich

Es war einmal ein allseits geachteter und geschätzter, angesehener und
erfolgreicher Ingenieur, zu Hause im niederösterreichischen
Tribuswinkel, wo sich das größte österreichische Flüchtlingslager
befindet. Eines Tages, und zwar am Valentinstag, standen Uniformierte
vor der Türe und begehrten Einlass. Nicht, um einen Strauß Blumen
abzuliefern, sondern um nachzusehen, ob sich eine gesuchte Frau mit
einem Kind bei ihm versteckt halte. Bereitwillig zeigte Andreas Holy,
so der Name des fälschlich Verdächtigten, seine Wohnung, da er ein
reines Gewissen hatte. Als die Beamten auch im angebauten
Geräteschuppen Nachschau hielten, sahen sie einige Hanf-Pflanzen. Grund
genug, „Alarm zu schlagen“, die Beamten von der „Suchtgiftabteilung“
herbeizurufen, die sieben dieser wunderbaren Pflanzen „sicherstellten“.

Andreas Holy dachte jedoch erst gar nicht daran irgendetwas zu
verschweigen. Warum sollte er verschweigen, dass er seit über 20 Jahren
Cannabis-Produkte konsumiere und seit 13 Jahren Hanf anbaue? Warum
sollte er lügen? Das Recht ist schlecht, sein Gewissen ist rein, denn
wer kann auf diese Frage antworten: Womit habe er irgendjemand Schaden
zugefügt?

Und nicht nur, dass Andreas Holy niemandem einen Schaden zugefügt hat,
er hat der Allgemeinheit sogar durch seine bis dato illegal gehandhabte
Praxis des Eigenanbaus und der so genannten Selbstmedikation Tausende
und Abertausende Euros erspart, weil für die nach dem „Auffliegen“
seiner Mini-Plantage zu bezahlenden Kosten (u. a. für das künstliche
THC-haltige Dronabinol) jetzt die Krankenkasse zuständig ist.

Aber der Staatsanwalt und in weiterer Folge das Gericht sahen das
anders: Der Staatsanwalt erdreistete sich, den jahrelangen Anbau
hochzurechnen und dem beantragten Strafausmaß zugrunde zu legen. Die
vorläufige Entscheidung des Gerichts (ein Jahr bedingt – wogegen von
Andreas Holy Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt wurde) mag
von Juristen im Vergleich als gering bewertet werden, der gesunde
Menschenverstand, den zu bemühen ich hier bereit bin, sagt uns aber:
Schon eine Stunde wäre zu viel! Wo das Gesetz schwachsinnig ist, sind
die intelligenteren unter den Politikern aufgerufen, den
Handlungsbedarf zu erkennen!

Das Interessante am „Fall“ Andreas Holy ist, dass seine „Naivität“
nicht gespielt, seine Ehrlichkeit vielleicht im besten Fall sogar
ansteckend ist: Wir können gespannt sein, wie die nächste Instanz
entscheiden wird und ob der Weg zum Europäischen
Menschenrechtsgerichthof beschritten werden kann – was sowohl vom
finanziellen als auch vom persönlichen Durchhaltevermögen des „Helden“
abhängt.

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