
Wissenschaftler sollten ermitteln, wann und bei welchen Mengen Strafverfahren gegen Cannabis-Konsumenten eingestellt werden und welche Konsequenzen die Rechtsnews Elf Jahre Cannabis-Urteil und immer noch ist alles beim alten sprechung auf den Cannabis- Konsum haben kann. Und vor allem ging es auch um die Unterschiede in den einzelnen Ländern bei der Umsetzung der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung
vom 9. März 1994. Damals entschieden die obersten Richter, dass Cannabis-Delikte verfassungsrechtlich zwar strafbar sind, unter Umständen jedoch von einer Verfolgung abgesehen werden muss, was der Gesetzgeber im Betäubungsmittelgesetz schon 1992 eingeräumt hatte. Zum einen sollten
so die Strafverfolgungsorgane entlastet, zum anderen der Grundsatz „Hilfe statt Strafe“ in die Tat umgesetzt werden. Therapie statt Knast oder so. Angemahnt wurde 1994 im Hinblick auf den „verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz“ und dem Verfassungsgebot der „Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse“ außerdem eine bundesweit übereinstimmende Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften. Und bei der Anmahnung blieb es bis heute. Noch immer haben die Bundesländer eigene Richtlinien, und verschiedene Auffassungen darüber was „geringe Mengen“ sind und was das „öffentliche Interesse“ ist, auch wenn manchmal die offizielle Seite behauptet, zehn Gramm würden in der gesamten BRD als geringfügige Menge angesehen werden. Immer wieder wiesen Studien auf die unterschiedliche Handhabung hin und da nichts passiert ist, drängt sich der Verdacht auf, dass die einzelnen Länder sich gar nicht einigen wollen. Deshalb dürfen wir gespannt sein, ob sich durch die Max-Planck-Studie etwas ändert. Immerhinbeschloss die Justizministerkonferenz der Bundesländer 2002 im Anschluss an die Studie die „Regelungen zur straffreien Verfahrenseinstellung bei geringen Mengen von Cannabis“ anzugleichen. Für Ebbinghaus ist der Süden die „treibende Kraft“, die eine Regelung verzögert. Und stattdessen weiterrepressiv gegen Cannabis-Konsumenten vorgeht. Die MacherInnen vom Hanf Museum in Berlin planen für diesen Sommer eine Ausstellung zu elf Jahren Cannabis-Entscheidung. Sie wollen die „Trägheit und den Widerstand der politischen Vertreter“ aufzeigen. Jüngstes Beispiel dafür: Berlin. 15 bis 30 Gramm sollten zur Mindestmenge erklärt werden. Derzeit sieht es so aus, dass auch in Berlin nicht mehr als 15 Gramm als geringfügige Menge anerkannt werden. Ein Schritt vor zwei zurück. Auf Schautafeln soll der bundesdeutsche Umgang mit Cannabis dargestellt werden und zwar auf vier Ebenen: Judikative, Exekutive, Legislative und Öffentlichkeit. Um die Ausstellung abzurunden, läuft eine Online-Umfrage, in der es um die Vorgehensweise der Behörden nach Verhaftungen bzw. Personenerfassungen im Zusammenhang mit Cannabis geht.
Was bewirkt ein Verbot eigentlich? In erster Linie, dass Konsumenten ein juristisches und selten ein psychisches Problem bekommen. Oder fehlenden Jugendschutz und schlechte Qualitätskontrolle, da Cannabis auf dem Schwarzmarkt besorgt werden muss. Und Konsumenten riskieren durch die Strafverfolgung ihren Arbeitsplatz oder den Führerschein, selbst wenn sie nicht bekifft sind. Dabei helfen Verbote doch sowieso nicht weiter. Schon die Alkohol-Prohibition in Amerika ist gescheitert. Und ist es nicht an der Zeit, dass auch der letzte konservative Politiker oder Staatsanwalt Ärzten und Richtern Glauben schenkt, dass Cannabis keine Einstiegsdroge und Alkohol die wesentlich gefährlichere und gesundheitsschädlichere Droge ist?
Stattdessen sollten die Damen und Herren sich endlich einigen und sich vor allem auch für die Forschung im Bereich Cannabis als Medizin stark machen.