Dienstag, 11. Januar 2005

Hanfberatung im Hanf Journal

Erste Hilfe für Kiffer

Auch im neuen Jahr bekommt ihr Hilfe von Kascha R.. Diesen
Monat mal ganz speziell zum Führerschein, aber egal was euch im Bezug auf Hanf
am Herzen liegt, Kascha wird es wissen. Fragt einfach bei hanfberatung@hanfjournal.de nach.

 

 

Kathi (17) aus Berlin macht sich Sorgen:

 

„Hallo Kascha,

wenn alles klappt, mache ich im Februar meine
Führerscheinprüfung. Da haben wir ja auch den ganzen Kram mit Drogen im
Straßenverkehr gelernt, aber keiner konnte mir sagen, wie das mit Cannabis
jetzt genau aussieht? Ich weiß nur, dass man das noch monatelang im Blut
nachweisen kann und jetzt habe ich Angst, dass ich, wenn ich völlig nüchtern
einen Unfall baue, trotzdem für bekifft gehalten werde. Vor allem habe ich
Angst, dass meine Eltern dann denken, dass ich bekifft gefahren bin.“

 

Kascha antwortet:

„Liebe Kathi,

in der Tat ist das alles eine sehr verwirrende Situation. So
genanntes „aktives THC“ kann etwa zwölf bis 24 Stunden nach Konsum im Blut
nachgewiesen werden (in der Rechtssprechung nennt man das auch
„THC-Plasmakonzentration“). Ein Abbauprodukt, das „THC-COOH“ ist dagegen noch
wochenlang nachweisbar, bei sehr starkem Konsum auch Monate.

Ein Urteil des OVG Berlin (Oberverwaltungsgericht) scheint
jetzt in die komplizierte Situation der Einschätzung, ob man bekifft gefahren
ist und ob man regelmäßig konsumiert, ein wenig zu klären. Regelmäßiger Konsum
bedeutet nach Anlage 4 FEV (Fahrerlaubnisverordnung), dass man zum Führen von
Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.

Okay, genug Theorie, jetzt zu deiner Frage:

Offenbar scheinen sich die Gerichte erst ab einer
THC-Plasmakonzentration von 1,0 ng/ml von einer „Wirkung im Sinne des Gesetzes“
zu sprechen, Restkonzentrationen von einem Joint vom Vortag werden also als
nicht mehr wirksam anerkannt (wenn sie diese 1,0 ng/ml nicht übersteigen). Und
regelmäßiger Konsum wird über die THC-COOH-Konzentration eingeschätzt: Wenn vor
Ort Blut abgenommen wurde müssen 150 ng/ml überschritten werden, bei einer
Verwaltungsbehördlich angeordneten (also späteren) Blutentnahme reichen 75
ng/ml. Alles was darunter liegt, ist für eine Einschätzung der Fahreignung
(also der generellen Eignung, Kraftfahrzeuge zu führen, z. B. weil man nur
selten Drogen konsumiert und daher Konsum und Autofahren trennen kann) nicht
relevant, da kann einem (in der Regel) nicht viel passieren.

Leider basieren alle diese Zahlen nur auf Gerichtsurteilen
und es gibt keine Garantie, dass man nicht an einen üblen Richter kommt.
Wünschenswert wäre es, eine verbindliche gesetzliche Regelung zu finden, um
sowohl den Konsumenten als auch den Richtern und Anwälten ein wenig
Rechtssicherheit zu gewährleisten.“

 

Andy (17) aus Hamm fragt:

„High Kascha,

zum Geburtstag habe ich von meiner Freundin drei Gramm
Schwarzen Afghanen geschenkt bekommen. Ich rauche sonst nur Gras und kenne mich
daher mit Haschisch nicht so gut aus, finde den Afghanen aber sehr lecker und
würde ihn daher gerne im Joint gedreht rauchen, kriege das mit dem Bröseln aber
nicht hin. Erklär mir doch mal bitte wie man das am besten macht.“

 

Kascha erklärt:

„Hey Andy,

Schwarzer Afghane ist wie auch viele indische und
nepalesische Sorten eher weich und ölig. Daher brennt es sofort, wenn man ein
Feuerzeug in die Nähe hält und lässt sich, weil zu weich, schlecht bröseln.
Dafür kann man es aber kneten und genau das ist der Trick. Optimalerweise rollt
man aus einem Stückchen Afghanen einfach eine längliche Wurst, die man unter
Zuhilfenahme der natürlichen Körperwärme an der Hand zu einem ganz langen, sehr
dünnen Stäbchen formt. Wenn man eine gehaltvollere Tüte möchte, ist es
sinnvoller, mehrere dünne Stäbchen in den Joint einzulegen als eine dicke
Wurst, die dann nur schlecht abbrennt. Außerdem sollte man darauf achten, ein
möglichst dünnes „Slow Burning“ Paper zu verwenden, dicke Blättchen wie z. B.
blaue OCB brennen viel zu schnell und die Hälfte vom Afghanen landet
unverbrannt im Ascher. Aus dem selben Grund sollte man zum Mischen keinen allzu
trockenen Tabak verwenden. Sehr intensiv und wesentlich tabakfreier raucht sich
gutes Haschisch auch in der Pur-Pfeife, dazu muss man dann allerdings
notgedrungen bröseln oder mit den Fingernägeln kleine Stückchen abknapsen und
zu Kügelchen formen. Dabei ist aber Vorsicht angeraten, schon manch einer hat
die Wirkung unterschätzt :-).“

 

 

Martin (19) aus Köln fragt:

„Hey Kascha,

mal eine Frage. Wenn ich mit dem Auto angehalten werde und
so ein Drogenschnelltest gemacht wird und der ist positiv, obwohl ich gar
nichts geraucht habe, zum Beispiel weil ich vorher in ’nem Raum gesessen habe,
wo gekifft wurde, muss ich dann auch meinen Lappen abgeben?“

 

Kascha hat eine Antwort:

„High Martin,

wenn dein THC-Wert im Blut über 1,0 ng/ml liegt, wird dir
mit Sicherheit etwas passieren. Vor Gericht wird unterschieden zwischen so
genanntem fahrlässigem Konsum und unwissentlichem Konsum. Unwissentlich
konsumierst du z. B. wenn du einen Haschisch-Kuchen als normalen Schoko-Kuchen
angeboten kriegst und auch nicht schmeckst, dass da Haschisch drin ist. Wenn du
aber in einem Raum sitzt, in dem gekifft wird und du auch noch nachweislich
selbst bereits Cannabis-Erfahrungen hast (lässt sich ja an Abbauprodukten
erkennen), wird angenommen, dass du hättest darüber Bescheid wissen können,
dass du auch „passiv breit“ werden kannst und dementsprechend fahrlässig
gehandelt hast. Also wirst du dann nicht wesentlich anders behandelt, als wenn
du absichtlich einen Joint geraucht hättest. Nur bei unwissentlichem Konsum
gibt es Möglichkeiten, mehr oder weniger ungeschoren davon zu kommen. Das mit
dem „Raum, wo andere gekifft haben“ hilft in der Regel nicht einmal als
Ausrede, vor allem wenn der Plasma-THC-Gehalt deutlich über 1 ng/ml liegt, weil
man durch Passivrauchen nur schwerlich wirklich hohe Werte erreichen kann.“

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