Montag, 7. November 2005

Headshop = SexShop?

In Essen wird von Head-Shop-Betreibern verlangt, dass sie einen baulich abgetrennten Bereich in ihrem Laden einrichten, um dort solche jugendgefährdenden Dinge wie Pfeifen oder Hanf-T-Shirts vor den Augen der Jugendlichen zu verbergen. Sollten sie der Aufforderung des Ordnungs-, Jugendamtes und der Polizei nicht nachkommen, gelte ein solcher Laden als jugendgefährdend und dürfte nur noch ab 18 betreten werden und in den Schaufenstern dürften entsprechende Produkte auch nicht mehr liegen. Die Shops könnten ja dann dagegen klagen. Sollte dieses Vorgehen Erfolg haben, könnte andere Städte nachziehen und das alles nur, weil sich die Behörden auf den § 7 Jugendschutzgesetz beziehen, in dem es heißt:
„… oder einem Gewerbebetrieb eine Gefährdung für das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen aus, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Veranstalter oder Gewerbetreibende Kindern und Jugendlichen die
Anwesenheit nicht gestatten darf. …”

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