Freitag, 4. November 2005

US-Amerikanische Verhältnisse? – Nein Danke!

Oder, Was können wir von der Bundeskanzlerin in spe Angela Merkel aufgrund bisheriger Erfahrungen erwarten?

In einem Gastbeitrag in der „Washington Post“ am 20. Februar 2003 kritisiert Merkel unter der Überschrift „Schröder spricht nicht für alle Deutschen” die Irak-Politik der Rot-Grünen Regierung. Stellt sich die Frage: Für wen spricht eigentlich Angela Merkel?, denn 84 Prozent der Deutschen sprachen sich in Umfragen eindeutig gegen diesen Krieg aus. Daraufhin nannte der Grüne Bundesvorsitzende Reinhard Bütikofer die Haltung der CDU-Vorsitzenden Angela Merkel gegenüber den USA „Vasallentum”. Es ginge nicht an, dass Angela Merkel in der „Washington Post” der eigenen Regierung in den Rücken falle. Die Botschaft der CDU-Vorsitzenden sei klar: „Ich will mich anbiedern dürfen, bitte.” Dies tat die deutsche Oppositionsführerin dann im März 2003 mit ihrem Bückling vor der US-Administration, um die Mehrheit der Deutschen und ihre Regierung zu entwürdigen.
Nach der Reise verteidigte Merkel den amerikanisch-britischen Angriff ausdrücklich als unumgängliche Schadensbegrenzung. Merkel erklärte, die Union stehe an der Seite der USA, weil Deutschland und die Vereinigten Staaten in einer Wertegemeinschaft stünden.
Interessant ist, inwieweit tatsächlich eine Wertegemeinschaft besteht. Wir wollen uns hier auf grundlegende Werte beschränken, die eine Gemeinschaft gewährleisten kann. Diese Grundwerte sind in erster Linie im Recht verankert. Durch das Recht und die Rechtssprechung wird der Grad der individuellen Freiheit bestimmt. Dies gilt gleichermaßen für alle Menschen in einem Staate.
In Sachen Recht sind die USA noch keine Wertegemeinschaft. Es gibt Bundesstaaten in den USA, in denen – wie im alten Europa – das Lebensrecht so hoch eingeschätzt wird, dass niemand die Todesstrafe befürchten muss. Andere US-Bundesstaaten hingegen exekutieren Menschen von Rechts wegen, denn dort ist die Todesstrafe in ihrem Rechtssystem verankert. Allen voran: Texas, wo George W. Bush Gouverneur war, bevor er Präsident der USA wurde. Seit der Wiederzulassung der Todesstrafe durch höchstrichterliche Rechtssprechung im Jahre 1976 wurden in den USA insgesamt 986 Todesurteile vollstreckt. Allein im Bundesstaat Texas waren es mit 350 Hinrichtungen. Das sind 35,5 Prozent.
Wie das Rechtsempfinden bzw. das Rechtsbewusstsein in Texas ausgeprägt ist, zeigt eine Umfrage aus dem Jahre 2003, in der sich 76 Prozent der Befragten für den Beibehalt der Todesstrafe aussprachen, obwohl in der gleichen Umfrage 69 Prozent der Befragten einräumten, sie glaubten, dass auch schon unschuldige Menschen hingerichtet wurden.
Wie oft die persönliche Freiheit von Staats wegen eingeschränkt wird, kann man am deutlichsten an der Zahl der inhaftierten Personen in einem Land erkennen. In den USA sitzen derzeit über 2,2 Millionen Menschen hinter Gittern. Das entspricht einer Quote von 726 Gefängnisinsassen pro 100.000 Einwohner. In Österreich liegt diese Quote bei 106, in Deutschland bei 97, in der Schweiz bei 81, in Finnland bei 66 und in Norwegen nur bei 65. Der real existierende Einschränkungsgrad individueller Freiheit ist somit in den USA mehr als elfmal so groß wie in Norwegen oder immerhin noch fast neunmal so groß wie in der Schweiz, respektive mehr als siebenmal so groß wie in Deutschland. Vom staatlichen Freiheitsentzug sind in den USA nicht alle Ethnien gleichermaßen betroffen: Im Jahre 2004 hatten 12,6 Prozent der inhaftierten Männer von 25 bis 29 Jahren eine schwarze Hautfarbe. Männer in derselben Altersgruppe mit spanischer, portugiesischer respektive südamerikanischer Herkunft waren schon weit weniger von solchen repressiven Maßnahmen betroffen, nämlich „nur” 3,6 Prozent. Bei den Weißen nordeuropäischer Abstammung lag die Quote bei 1,7 Prozent.
Insgesamt sitzt etwa jeder vierte Strafgefangene wegen eines Drogendeliktes hinter Gittern. Bezüglich der Kolateralschäden des „War on Drugs” sind Schwarze auch weit mehr betroffen als Weiße. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein schwarzer Drogen-Konsument, -Besitzer oder -Händler im Gefängnis landet, ist mehr als 13mal so groß wie für einen Weißen. Dies zeigt deutlich, dass die US-amerikanische Gesellschaft nicht unerheblich von rassistisch verschobenen Wertvorstellungen geprägt ist. Im alten Europa hingegen ist Rassismus mehrheitlich verpönt und in der Europäischen Union durch das Antidiskriminierungsgesetz verboten. Damit werden grundlegende Diskrepanzen bezüglich der Werte offengelegt, die das Wesen gewisser Wertgemeinschaften in den USA und im alten Europa ausmachen.
Bezüglich des Verhaltens Merkels in Sachen Irak-Krieg kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass Merkel gemäß der Terminologie des Jesuitenordens „nur von einem masochistischen Dämon besessen gewesen sein konnte“. Denn wenn eine Politikerin mit ihrem Volk gegen den Willen der überwältigenden Mehrheit in einen völkerrechtswidrigen Krieg ziehen will, zeugt dies von masochistischen Tendenzen.
Das Verhalten von George W. Bush zeigte eher sadistische Tendenzen und zwar nicht nur durch den Befehl zum Angriffskrieg, sondern auch durch die Nötigung befreundeter Staaten in eine so genannte „Koalition der Willigen” einzusteigen.
Was bedeutet das für die deutsch-amerikanische Beziehung? Nach der Phase der Abkühlung in der Ära Schröder erwartet uns wohl in näherer Zukunft eine heißere Phase. Möglicherweise sogar eine Art von politischer SM-Beziehung, geprägt von den Wertvorstellungen von Angela Bush und George W. Merkel.

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