Montag, 5. Dezember 2005

Weg frei für Cannabis als Medizin

Schon im Mai dieses Jahres hat das Bundesverwaltungsgericht ein womöglich wegweisendes Urteil zur medizinischen Verwendung von Hanf gesprochen. Die bisherige Praxis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wurde als inakzeptabel eingestuft. Warum wir erst jetzt davon berichten? Weil wir erst kürzlich davon erfahren haben.

Wie alles begann: Vor genau sechs Jahren legen acht Betroffene eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein und fordern, dass sie Cannabis medizinisch verwenden dürfen. Die Beschwerde wird mit der Begründung abgelehnt, es seien vorher keine Anträge auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung beim BfArM gestellt worden, denn das Betäubungsmittelgesetz gestattet die Anwendung von illegalen Drogen nur zu „wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken“. Die Kollegen vom Bundesverfassungsgericht hatten schon im Jahr 2000 festgestellt, „die medizinische Versorgung der Bevölkerung ist danach auch ein öffentlicher Zweck, der im Einzelfall die Erteilung einer Erlaubnis (…) rechtfertigen kann“. Daraufhin wurden mehr als 100 solcher Anträge gestellt – unter anderem von einem an Multipler Sklerose erkrankten Rechtsanwalt. Niemandem von ihnen wurde eine Erlaubnis erteilt. Der Grund: Fehlendes öffentliches Interesse!

Nach Durchlauf mehrerer Instanzen verhandelte das Bundesverwaltungsgericht vor fünf Monaten den Fall des Rechtsanwalts. Und genau dieses öffentliche Interesse wird nun vom höchsten deutschen Gericht bestätigt: „… Der Schutzbereich des Grundrechts ist vielmehr auch berührt, wenn der Staat Maßnahmen ergreift, die verhindern, dass eine Krankheit geheilt oder wenigstens gemildert werden kann und wenn dadurch körperliche Leiden ohne Not fortgesetzt und aufrechterhalten werden.“

Auch der Verweis des BfArM auf die Verfügbarkeit des synthetisch hergestellten THC-Medikaments Dronabinol wird von den Richtern nicht akzeptiert: „Der Verweis auf ein Arzneimittel, das weder ohne weiteres verfügbar noch für den normalen Bürger erschwinglich ist, stellt aber keine Alternative dar, die das öffentliche Interesse am Einsatz von Cannabis zur Krankheitsbekämpfung entfalten lässt.“ Auch ist ein Nachweis der therapeutischen Wirksamkeit nicht erforderlich, es gehe vielmehr um die Verbesserung des „subjektiven Empfindens“. Anders gesagt: Für alle, die Cannabis bisher zur Linderung körperlicher Leiden angewendet haben, bestehen nun gute Chancen, eine Ausnahmegenehmigung zur Selbstbehandlung zu erlangen. Diese kann nun nicht mehr mit den bisherigen Standard-Schreiben abgelehnt werden, sondern muss von der Behörde pflichtgemäß überprüft werden, wobei die neuen Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts berücksichtigt werden müssen.

Die Konsequenzen: Da solch ein Urteil auch für eine schwarz-rote Bundesregierung bindend ist, stehen dem Gesetzgeber nun einige Möglichkeiten zur Auswahl: Die komplette Legalisierung mit allen Konsequenzen, was aber ungefähr so daherkommt, als ob man in den 60er-Jahren den Atomausstieg gefordert hätte:, Zwar sachlich richtig, aber leider unzeitgemäß und zu weitsichtig, vor allem nicht konsensfähig. Halt Träumerei. Bleiben nach niederländischem Modell die Abgabe von Medizinal-Hanf in Apotheken, nach kanadischem Modell die genaue Definition, wann eine Ausnahmeregelung vom BtmG zu erteilen ist sowie die Wiederaufnahme der Forschung zur Herstellung eines natürlichen Cannabis-Extraktes. Die bisherige Entwicklung daran wurde 2004 ohne ersichtliche Gründe eingestellt (HaJo 3/2005).

Bleiben Frau Schmidt und ihr Ministerium untätig, werden weiterhin die Gerichte die Arbeit der PolitikerInnen machen müssen. Und in jüngster Zeit finden sich immer mehr mutige RichterInnen, die für die Betroffenen positiv geurteilt haben. Wenn unsere Volksvertreter die höchsten deutsche Gerichte nicht ernst nehmen, denn dies ist nicht der erste Fall, bei dem der eingeforderte Handlungsbedarf in Zusammenhang mit Hanf ignoriert wird, sollten sich die Bürger daran ein Beispiel nehmen und dies genauso halten. Logisch, oder?

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