Mittwoch, 6. September 2006

Schleswig-Holstein auf traurigen Irrwegen in der Drogenpolitik:

Sind Kiffer bald Schwerverbrecher?

Senkung der Geringe-Menge-Grenze (§ 31a BtMG) bei Hanf-Produkten von 30 Gramm auf nur noch sechs Gramm geplant.

Diese schwer nachvollziehbare Meldung erreicht uns diesmal nicht aus Bayern, sondern ausgerechnet aus dem eher als liberal angesehenen Schleswig-Holstein. Dessen Justizminister Uwe Döring (SPD) lehnt sich sehr weit aus dem Fenster, wenn er behauptet: „Man muss heutzutage unterstellen, dass Personen, die eine Menge von mehr als sechs Gramm Cannabis bei sich führen, damit handeln wollen.”

Zur Begründung konstruiert die schleswig-holsteinische Justiz weiter, es sei in den letzten Jahren ein drastischer Anstieg des Wirkstoffgehalts von Hanf-Produkten zu beobachten gewesen. Wer sich allerdings besser auskennt, verweist hier auf das Ergebnis einer Studie der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogesucht aus dem Jahr 2004: „Keine Hinweise auf einen bedeutenden Anstieg des Wirkstoffgehalts in den europäischen Cannabis-Märkten“, stellte diese nämlich fest.

Ähnlich fragwürdig kommt die Behauptung eines schleswig-holsteinischen Ministeriumssprechers aus einem Gespräch mit der deutschen Pressagentur beim kritischen Leser an:

Während ein Schüler wegen einfachen Zigaretten-Konsums der Schule verwiesen werden könne, sei es unverhältnismäßig, dass ein Staatsanwalt nichts unternehme, wenn er mit 30 Gramm Marihuana erwischt werde. Abgelacht, wem bitte möchte man denn glaubhaft machen, diese Verfahrensweise entspräche der Realität? Das Ministerium unterschlägt, dass natürlich auch Schüler, die mit Cannabis aufgegriffen werden, mit Konsequenzen bis hin zum Schulverweis rechnen müssen.

Vor allem also, um der steigenden Zahl Jugendlicher Hanf-Nutzer entgegenzuwirken, sei ausgerechnet eine Senkung der geringen Menge von 30 auf sechs Gramm geeignet, argumentiert Döring schließlich. Speziell für Hanf-Delikte bei Jugendlichen gibt es aber bereits den § 45 JGG, der zur Bedingung der Einstellung des Verfahrens gewisse erzieherische Maßnahmen vorschreibt. Warum wendet man nicht in Schleswig-Holstein, wie in anderen Bundesländern auch, bei minderjährigen Kiffern zunächst diesen Paragrafen an?

Durch die angekündigte Verschärfung kann man weder Fortschritte in der Drogenpolitik erwarten noch wird sie Auswirkungen auf den Konsum von Hanf-Produkten unter Jugendlichen haben. Das wahre Ziel der Justizministeriums scheint also folgendes zu sein: Hunderttausende harmlose erwachsene Hanf-Konsumenten würden über Nacht kriminalisiert und, wie ja bereits angekündigt, als gefährliche Drogendealer abgeurteilt.

Der Deutsche Hanf Verband fordert deshalb dazu auf, gegen die unnötige Verschärfung der Regelungen zur geringen Menge in Schleswig- Holstein mit einer E-Mail an den zuständigen Minister und den drogenpolitischen Sprecher der SPD zu protestieren.

Mehr unter: http://www.hanfverband.de

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