Freitag, 8. Juni 2007

Bundesgericht in Kalifornien verneint grundsätzliches Recht auf die Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken

Einer an einem schweren Gehirntumor leidenden Frau in Kalifornien ist die Einnahme von Marihuana als schmerzlinderndes Mittel untersagt worden, auch wenn ein kalifornisches Gesetz dies erlaubt. Dies entschied ein Bundesberufungsgericht am 14. März, das ihr mit einer strafrechtlichen Verfolgung drohte. Das Bundesberufungsgericht für den neunten Bezirk fand, dass es kein fundamentales Recht gibt, Cannabis für medizinische Zwecke zu verwenden. Das Urteil stimmt mit einer Entscheidung des obersten Gerichtshofs von 2005 überein. Die todkranke Frau, die auf Empfehlung ihres Artzes, täglich Marihuana zu sich nimmt, zeigte sich von dem Urteil «geschockt». «Aber mein Kampf ist damit nicht zu Ende», zitierte der «San Francisco Chronicle» die 41 Jahre alte Mutter aus Oakland. Marihuana sei ein echtes Medikament und der Staat könne nicht einfach etwas anderes erzählen, empörte sich die Klägerin Angel Raich. Sie werde die Droge weiter benutzen und gegen das Urteil Berufung einlegen – notfalls werde sich bis vor das Oberste Gericht in Washington ziehen. Die Richter drückten ihre Sympathie für einige Argumente der Klägerin Angel Raich aus. In der Entscheidung des Gerichts heißt es, dass die Verwendung der Droge für medizinische Zwecke eine zunehmende Unterstützung erhalte, dass das Bundesgesetz sie jedoch weiterhin verbiete.

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