Freitag, 6. Juli 2007

UNO gegen Umstufung von THC

Dr. med. Franjo Grotenhermen

Im März 2007 traf sich in Wien die Betäubungsmittelkommission der Vereinten Nationen (UNO) zu ihrem jährlichen Treffen. Dabei beriet sie unter anderem über den Vorschlag der Weltgesundheitsorganisation (WHO), THC von der Klasse II in die Klasse III der Konvention zu psychotropen Substanzen von 1971 umzustufen. Die Betäubungsmittelkommission der UNO entschied auf Drängen der USA, die sich vehement gegen eine solche Umstufung aussprachen, nicht über die Umstufung abzustimmen.
Das zuständige Expertenkomitee der WHO hatte im Jahre 2006 festgestellt, dass THC (Dronabinol) einen moderaten therapeutischen Nutzen besitzt, dass aufgrund fortlaufender klinischer Forschung seine medizinische Verwendung wahrscheinlich zunehmen werde, und dass das Missbrauchsrisiko für Dronabinol sehr niedrig sei. Die WHO befand daher, dass die Einstufung in die weniger restriktive Klasse III angemessener und die gegenwärtige Einstufung in der Klasse II überholt sei. Die WHO machte gleichzeitig klar, dass ihre Empfehlung nicht für Cannabis gelte, der in die Klassen I und IV der Konvention zu Betäubungsmitteln von 1961 eingestuft ist.
Das Expertenkomitee der WHO spricht üblicherweise aufgrund der wissenschaftlichen Datenlage Empfehlungen zur Einstufung von Drogen aus, die dann von der Betäubungsmittelkommission der UNO im Allgemeinen angenommen werden. Diesmal sollte es jedoch anders kommen. In ihrem Jahresbericht aus dem Jahre 2006 hatte sich bereits die Internationale Drogenkontrollbehörde der UNO gegen eine Umstufung in die Klasse III der Konvention zu psychotropen Substanzen von 1971 ausgesprochen. Nach Angaben der Drogenkontrollbehörde der UNO gebe es Berichte von Missbrauch in einem Land, in dem es am meisten verschrieben werde – gemeint war die USA. Allerdings hatten die Vereinigten Staaten in ihrer schriftlichen Stellungnahme zu Dronabinol an die WHO nur ein “niedriges Niveau an Diversion und Missbrauch” angegeben.
Bereits beim Anmeldungsprozess für das Treffen der UNO-Betäubungsmittelkommission hatten sich mehrere Länder, vor allem die USA, vehement gegen eine Umstufung ausgesprochen. Der Widerstand beruhte auf der Angst, dass die Empfehlung ein positives Signal der WHO hinsichtlich der medizinischen Verwendung von Cannabis senden könne, was “die falsche Botschaft senden” könne, dass Cannabis nicht so schädlich sein könnte, wie es die gegenwärtige Klassifizierung in der Konvention von 1961 anzeige.
Umstufungsentscheidungen der UNO-Betäubungsmittelkommission für Substanzen unter der Konvention von 1971 werden mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit getroffen. Dies hätte bedeutet, dass 35 Mitgliedsstaaten für eine Umstufung von Dronabinol hätten stimmen müssen. Allerdings sprachen sich bei der Diskussion im Plenum nur zwei von 15 Sprechern für eine Umstufung aus (die Niederlande und Bolivien). Einige Sprecher stellten die wissenschaftliche Basis der Empfehlung durch die WHO in Frage. Andere erwähnten das Risiko der Verbreitung von Dronabinol in den illegalen Markt und Spannungen mit der Konvention von 1961. Kanada war immerhin so ehrlich, der WHO für ihren “ausgezeichneten Expertenrat” zu danken, dessen Wert es nicht in Frage stellte, machte jedoch deutlich, dass die Regierung aus anderen Erwägungen eine Umstufung nicht unterstützen könne, da sie “eine verwirrende Botschaft hinsichtlich der Risiken des Cannabiskonsums senden könnte”.
Dieser Mangel an Unterstützung stand in einem bemerkenswerten Widerspruch zu den schriftlichen Antworten, die die WHO in den vergangenen Monaten erhalten hatte, in denen 11 von 13 Ländern deutlich gemacht hatten, dass sie keine Einwände gegen die vorgeschlagene Umstufung hätten, inklusive einige, die sich nun gegenteilig aussprachen. Angesichts der vielen Einwände während der Debatte schlugen die USA vor, überhaupt nicht über die Frage der Umstufung von Dronabinol abzustimmen und das Thema zu einer erneuten Prüfung an die WHO zurückzugeben, “in Konsultation” mit der UNO-Drogenkontrollbehörde. Der Sprecher der WHO hatte in seiner Einleitung klar gemacht, dass alle wissenschaftlichen Daten und Kommentare der Mitgliedsländer berücksichtigt worden seien, und dass es daher “keinen Sinn mache, die Entscheidung zu vertagen oder eine neue Beurteilung vorzunehmen”. Der Vorsitzende übernahm jedoch den Vorschlag der USA und erklärte “es ist so entschieden”. Der Applaus, der auf diese Entscheidung folgte, klang wie eine fundamentale Unterminierung der Expertenautorität der WHO, ein Ausbruch der Erleichterung, dass die UNO-Betäubungsmittelkommission weiterhin politische Erwägungen über Wissenschaft und Evidenz stellt.

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