Mittwoch, 18. Juli 2007

DR. NO jagt ANDERSWO/SYLTz

In BONNz sitzt im BfArM-Palast ein sich zum Exorzist Tausender Cannabis-Patienten berufener Dr. Wilhelm Schinkel und nickt in staatlichem Auftrag ein Menschenschicksal nach dem anderen ab.
„Dr. No“ reflektiert nicht. Dr. No resigniert nicht. Dr. No blamiert sich. Für ihn und weitere „Übergebene“ zählt kaum, dass aus der gleichen Kasse, die bereits 1997 die Studie von Kleiber und Kovar finanziert hat, heute Särge gelöhnt werden, welche vielen suizidaltendenziösen Patienten zum künftigen Heim dienen, weil sie ihr Leid immer noch nicht mit Cannabis therapieren dürfen.

Dr. No hat zum Beispiel einem schwerkranken Menschen zur Pflicht auferlegt, zum Beweise, dass „unter Umständen“ auch andere Medikamente als Cannabis helfen (obgleich der Patient das Gegenteil weiß – sonst hätte er keinen Cannabis-Therapie-Antrag gestellt), Opioide und/oder Antidepressiva auszuprobieren. Wenig später schreibt Dr. No dem kranken aXXL ( seit 81 BtM-substituiert ), das BfArM habe die Aufgabe, das Entstehen oder Erhalten einer Betäubungsmittelabhängigkeit soweit wie möglich auszuschließen.
Deshalb ergo keine Cannabisbefürwortung aus BONNz. NO!
Pardon: „Entstehen und Erhalten einer BtM – Abhängigkeit ausschließen“…???
Haben wir nicht jüngst erst beim Eiertanz um die Fortführung der Diamorfin-Programme erfahren, die bisherigen CDU/CSU-Hardliner UND das BfArM stimmen der weiteren Vergabe von reinem Heroin zu, weil die positiven Ergebnisse der Stabilisierung Schwerstabhängiger kaum so gut zu vertuschen sind wie die der Kleiber/Kovar-Studie? Geht es bei der apothekenregulierten Abgabe und/oder beim Selbstanbau etwa nicht um die gleiche physio/psychosoziale STABILITÄT von Kranken mittels vergleichsweise wesentlich milderem Naturheilmittel?
Pardon: „Opioide oder Antidepressiva – anstelle von Cannabis“…??? Hatten wir nicht jüngst erst die seriöse Studie in „The Lancet“ über das Gefährdungspotential der legalen und illegalen Drogen, in welcher Cannabis in der Reihenfolge weit unterhalb der staatlich reguliert abgegebenen Mittel Alkohol, Nikotin, Methadon und Diazepam rangiert?
Pardon: „Aus Vorstrafen sei eine sich ergebende persönliche Unzuverlässigkeit abzuleiten“…??? Ist die Tatsache, dass aXXL seit 10 Jahren für seine weitere Arbeitsfähigkeit sorgt, Schulden tilgt, Steuern zahlt, die Mafia bekämpft, sich sozialisiert, integriert, engagiert, rehabilitiert, musiziert und kostengünstigst therapiert etwa nur ein hanfgeknüpfter BfArM-Vorurteil-Henkerstrick für seine hinreichend nachgewiesene Zuverlässigkeit?
Kein Pardon, Dr. No! Nachdem Sie als Bürokrat mit Hang zu Hinrichtungsaufträgen einer Frau mit schwerster Spastik auch noch statt der beantragten Billigmedikation lediglich die experimentelle Einnahme eines bislang nicht erhältlichen Cannabis-Extraktes zuzugestehen sich herablassen, (Extrakt-Kostenübernahme ebenso ungeklärt wie Wirkungsweise) sollten Sie als Laie künftig vermehrt Ihrer Hauskreis-Gemeinde vorbeten und dafür beruflich weniger tödliche Schwachsinns-Litanei aus dem Glaspalast auf Wehrlose feuern. Die eigenen Scherben könnten Sie dabei treffen.
Geben Sie auf, willkürlich dem Urteil des BVerwG und der rechtlichen Würdigung
Dr. Körners zuwiderzuhandeln, die übereinstimmend meinen, die Erlaubnisbehörde sei nicht befugt, einem Patienten eine bestimmte Arznei oder Behandlungsmethode vorzuschreiben wie etwa Marinol oder Dronabinol anstelle von Cannabis.
Gehen Sie. Sonst jagt Anderswo/Syltz – Dr. No. Seinen eigenen Drachen hat aXXL schließlich auch besiegt.

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