
Drei Tage später zog das Saarland nach. Gesundheitsminister Josef Hecken (CDU) kündigte an, den gleichen Schritt wie sein Kollege aus dem benachbarten Bundesland zu gehen.
Diese Verschärfung der Rechtslage und wird eine zunehmende Strafverfolgung einfacher Cannabiskonsumenten nach sich ziehen.
Die Begründung, auf einmal die geringe Menge bundesweit vereinheitlichen zu müssen, hat 13 Jahre niemanden Interessiert. Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht schon 1994 ein bundesweit einheitliches Vorgehen angemahnt. Länder wie Bayern oder Baden- Würtemberg, die demnach ihre geringe erhöhen müssten, reagieren natürlich nicht.
Die Veröffentlichung der so genannten Max- Planck Studie im Letzten Jahr wies darauf hin, dass eine bundesweite Vereinheitlichung dringend notwendig sei. Von der Herabsetzung auf sechs Gramm steht in der Studie nichts.