Donnerstag, 7. Februar 2008

Skandal-Urteil beim Amtsgericht Pößneck/Thüringen

Bad Lobenstein – Bereits 1994 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass das Gefährdungspotential von Cannabisprodukten allenfalls mit Alkohol oder Nikotin vergleichbar sei.

Nach §31a BtMG besteht daher die Möglichkeit der Einstellung des Verfahrens, eine entsprechende Einstellungsrichtlinie ist in Thüringen, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, bisher nicht erlassen worden.
Mit Strafbefehl vom 2.Januar 2008 ist nun ein Beschuldigter vom Amtsgericht Pößneck/Zweigstelle Bad Lobenstein wegen einem Cannabis-Tabak-Gemisch von 0,1g zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 20€ verurteilt worden.
Der Pressesprecher des „Grüne Hilfe-Netzwerk“ e.V., Jo Biermanski, bewertet die Verurteilung aufgrund einer kaum sichtbaren Cannabismenge, die beim Konsum ohne merkbare Wirkung bliebe, als Skandal und hat dem Betroffenen geraten, Einspruch einzulegen.
Die Verurteilung aufgrund einem Cannabis-Tabak-Gemisch von 0,1g sei vergleichbar mit einer Verurteilung wegen einem Restschluck Bier, dies sei betreffs Alkohol selbst in Zeiten der amerikanischen Alkohol-Prohibition nicht vorgekommen, heißt es in der Pressemitteilung der „Grünen Hilfe“.

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