Mittwoch, 5. März 2008

Zu Dicht: Auch Radfahren verboten

weltweit breit

Früher war es einfach: Wer die Pappe versoffen
oder verkifft hat, ist in den Keller gegangen und hat das
alte Fahrrad für den Zeitraum des Fahrverbots fit gemacht.
Das Fahrrad galt auch für die seltene Spezies, die nie eine
Fahrerlaubnis haben wollte, als Fortbewegungsmittel Nummer
eins.
Da Verbote gerade groß in Mode sind, gibt es ein aktuelles
Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Hannover, das einem
Mann verbietet, Fahrrad zu fahren, weil er mit 2,0 Promille
und unter Drogeneinfluss von der Polizei aufgegriffen wurde,
als er bei Rot eine Kreuzung überfuhr. Obwohl er nicht
im Besitz eines Führerscheins ist darf, der Mann, der weder
keinen Unfall verursachte oder anderweitigen Schaden anrichtete,
bis zum Nachweis einer bestandenen MPU unter
Strafandrohung kein Fahrrad mehr fahren.

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