Donnerstag, 10. April 2008

Rechtsausleger

Deutsche Gerichte schikanieren HanfkonsumentInnen immer häufiger

Vierzehn Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Geringen Menge ist die damals geforderte einheitliche Regelung zur Entkriminalsierung der Konsumten weiter entfernt denn je. In Süddeutschland gibt es immer mehr Fälle, bei denen HanfkonsumentInnen in bester Richter Gnadenlos Manier abgeurteilt wurden.

Doch nicht nur dort häufen sich drastische Urteile gegen kleine Kiffer wieder, auch ehemals liberale Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder Thüringen gehen dazu über, abschreckende Urteile gegen Hanfliebhaber zu verhängen.

Jüngst sind die kleinen Eigenversorger besonders betroffen, anscheinend sollen hier Exempel statuiert werden, um den boomenden @home Anbau von Cannabis zunehmend gefährlich und somit unattraktiv zu machen. Im Laufe der letzten drei Monate haben uns zahlreiche Meldungen erreicht, die diese momentane Tendenz bestätigen, hier ein kurzer Überblick:
In Tübingen wird ein von der „Aktion Sativa“ (Hanf Journal 02/08) Betroffener nur sieben Wochen nach der Tat zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro (125 Tagessätze á 24 Euro) verurteilt. Die Polizei hatte im Januar bei ihm acht 20 Zentimeter hohe Cannabis-Pflanzen gefunden.

In Backnang/Baden Württenberg verurteilt ein Amtsrichter eine 48jährige Frau zu 18 Monaten auf Bewährung, weil sie vier Hanfpflanzen im Garten hatte.

Das Amtsgericht Pößneck/Zweigstelle Bad Lobenstein verurteilt eine nicht vorbestrafte Frau aufgrund des Besitzes eines Cannabis-Tabak-Gemisch von 0,1g zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 20€ . Thüringen definiert eigentlich sechs Gramm als „Geringe Menge“.
In Essen wird ein 26 Jähriger, der auf einem knappen Quadratmeter Hanf zum eigenen Bedarf angebaut hatte, hierfür zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Er hatte weder gedealt noch die Hanfblüten auf eine andere Art an Dritte weitergegeben.

Der Konsum von Hanf ist nicht strafbar. Dies Auffassung war bis zum heutigen Tage auch unter Juristen unumstritten. Das sieht ein Augsburger Amtsrichter im März 2008 anders: Hier wird ein junger Mann zu 12 Monaten Jugendknast verurteilt, der während einer Bewährungsstrafe an einem Joint gezogen hatte. Konsum sein einem Besitz gleichbedeutend : „Wer einen Joint raucht, besitzt ihn auch“ sagte der Vorsitzende des Gerichts in seiner Begründung.

Im Dezember spiegelte die Polizei Festplatten des Servers der viel besuchten Internetseite www.drogen-forum.com und nahm die Seite vom Netz (- jetzt auf drogen-forum.forumfrei.com).

Der an Morbus Crohn sowie Morbus Bechterew leidende Volker Krug aus Würzburg erhielt 2007 eine zweijährige Bewährungsstrafe, weil er 225 Gramm Cannabis aus Holland eingeführt hatte. Seinem Antrag ans BfArM ( Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte) auf die Versorgung mit medizinischem Cannabis war zuvor zum wiederholten Male nicht statt gegeben worden. Da er die verhängte Geldstrafe nicht zahlen konnte, steckte die bayrische Justiz den Schwerstkranken wegen dieses Vergehens in den Knast. Bei seiner Entlassung nach sieben Wochen, war Herr Krug in einem bedenklichen Zustand: Der krankheitsbedingt Untergewichtige hatte noch einmal rund zehn Kilo verloren. Sollte Herr Krug bei der Anwendung seiner Medizin erneut erwischt werden, so käme er erneut ins Gefängnis.

Das ist nur die Spitze des Eisbergs, oft werden drastische Strafen gegen KonsumentInnen erst gar nicht publik, die Opfer wehren sich aus Angst vor noch größeren Repressalien nicht. So geht die Taktik der Ermittler mit gütiger Hilfe deutscher Gerichte auf.

Allerdings gibt es im Norden unseres Landes auch andere Tendenzen. So wurde letztes Jahr ein Berliner freigesprochen, bei dem 900 Gramm Cannabis zur Schmerztherapie sowie eine komplette Aufzuchtanlage gefunden wurden, in Hamburg wurde jüngst ein 24jähriger lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt, der fast drei Kilogramm Gras ergärtnert hatte. Auch hier erkannte das Gericht an, dass der junge Mann den Hanf lediglich zur Linderung seiner Krankheitssymptome (Schmerzen, Schlaflosigkeit und andere Beschwerden ) anpflanzte, sogar die Staatsanwaltschaft forderte lediglich eine Geldstrafe. Diese fiel dann relativ niedrig aus und wurde zudem zur Bewährung ausgesetzt. Es geht also auch anders.

Es wird immer deutlicher, dass die bundeseinheitliche Definition der „Geringen Menge“ auf sechs Gramm, wie von großen Teilen der CDU und SPD gewünscht, nur neue Probleme mit sich bringen wird, da sowohl Medizinalpatienten als auch kleine Selbstversorger mit solch einer Regelung weiterhin kriminalisiert werden. Es gibt zur Zeit in Sachen Hanf keine Rechtsgleichheit in der Bundesrepublik. Die Lösung, die immer mehr Bundesländer anstreben, ist keine, weil sie gleich drei Urteile höchster deutscher Gerichte nicht ausreichend berücksichtigt. Sähen unsere Gesetzgeber das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sowie zwei andere Urteile des Bundesgerichtshofes zur medizinischen Verwendung von Hanf wirklich als bindend an, was laut unserem Grundgesetz ihre Pflicht ist, ist eine Regelung zur Entkriminalisierung des Hanfanbaus @home ausschließlich zum eigenen Bedarf überfällig.

Gib‘ mir fünf.

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