Mittwoch, 4. Juni 2008

Cannabis und THC bei Zwangsstörungen

Ärzte vom Berliner Universitätskrankenhaus Charité haben jüngst in einem Artikel für eine psychiatrische Fachzeitschrift von zwei Patienten berichtet, die an Zwangsstörungen litten und in der Klinik erfolgreich mit oralem THC behandelt worden waren.

Beide hatten nicht oder nicht ausreichend auf andere verfügbare Medikamente angesprochen.
Zwangsstörungen sind Angststörungen, die durch belastende Zwangsgedanken und/oder Zwangshandlungen gekennzeichnet sind. Die Gedanken und Handlungen werden von den Betroffenen zwar als quälend empfunden, müssen aber dennoch umgesetzt werden. Die Betroffenen sind sich zumindest zeitweise darüber im Klaren, dass die Zwangsgedanken oder -handlungen übertrieben sind. Bei Zwangsgedanken geht es meistens um angstvolle Gedanken und Überzeugungen, wie jemandem zu schaden, in eine peinliche Situation zu geraten oder ein Unheil anzurichten. Zwangshandlungen werden gegen oder ohne den Willen des Betroffenen ausgeführt. Sie müssen allerdings ausgeführt werden, da bei einer Unterlassung massive Ängste auftreten. Nach der Ausführung fühlen sich die Betroffenen im Allgemeinen für eine kurze Zeitspanne erleichtert oder zumindest weniger ängstlich. Zu den Zwangshandlungen zählen beispielsweise der Waschzwang (Reinlichkeitszwang) oder die ständige Überprüfung von bestimmten Dingen wie Herdplatten oder Türschlössern (Kontrollzwang). Zwangsstörungen können sehr belastend sein und die Lebensqualität der Betroffenen erheblich einschränken. Etwa zwei Prozent der Bevölkerung der westlichen Industriestaaten leiden an Zwangsstörungen.
Eine der beiden in der Charité behandelten Patienten war eine 38-jährige Frau mit immer wiederkehrenden Depressionen und Zwangsstörungen, die den Ärzten mitgeteilt hatte, dass sie durch das Rauchen von Cannabis Linderung ihrer Symptomatik erfahren habe. Sie war in die Klinik eingeliefert worden, nachdem eine mehrmonatige Therapie mit Medikamenten und Verhaltenstherapie keine relevante Besserung ergeben hatte. In der Klinik wurde ein neues Antidepressivum (Clomipramin) eingesetzt, das innerhalb von zwölf Wochen zu einer teilweisen Besserung führte. Die zusätzliche Gabe dreimal täglich 10 mg orales THC führte innerhalb von zehn Tagen zu einer signifikanten Abnahme der Zwangsstörungen. Bei dem zweiten Patienten handelte es sich um einen 36-jährigen Mann mit Schizophrenie und Zwangsstörungen, der wegen einer Verschlechterung seiner Psychose und seiner Zwangsstörungen stationär in die Klinik aufgenommen wurde. Auch bei ihm hatten Behandlungsversuche mit einer Vielzahl von Medikamenten nicht zu einer Besserung der Zwangsstörungen geführt. Zuletzt erhielt er ein Antidepressivum zusammen mit einem Neuroleptikum (Clozapin), ein Mittel gegen Psychosen. Erst die zusätzliche Behandlung mit zweimal 10 mg THC führte innerhalb von zwei Wochen zu einer signifikanten Besserung der Zwangsstörungen. Um eine Verschlechterung der psychotischen Symptome zu vermeiden, wurde das Cannabinoid einschleichend dosiert und langsam bis zur Zieldosierung erhöht. Die Ärzte aus Berlin weisen in ihrem Artikel daraufhin, dass THC gut vertragen wurde und dass insbesondere keine Verschlechterung der Schizophrenie bei dem einen Patienten oder der Depressionen bei der anderen Patienten auftraten.
Es wird vermutet, dass Zwangsstörungen mit einer Störung verschiedener Signalstoffe (Neurotransmitter) im Gehirn einhergehen, vor allem des Serotoninsystems. Dies wird durch die Beobachtung bestätigt, nach der Medikamente, die die Serotoninkonzentration im Gehirn erhöhen, wie verschiedene Antidepressiva, bei 40 bis 60 Prozent der Patienten zu einer befriedigenden Kontrolle der Symptome führen. Weitere 30 Prozent profitieren von einer Dosiserhöhung dieser Medikamente und einer Kombination mit geringen Dosen von Neuroleptika. Die Behandlung mit Neuroleptika muss vorsichtig erfolgen, da sie in höheren Dosen selbst Zwangsstörungen verursachen können. Die Behandlung mit Neuroleptika ist zudem nicht unproblematisch, weil sie mit starken Nebenwirkungen einhergehen können. So kann das bei dem einen Patienten verwendete Neuroleptikum Clozapin tödliche Nebenwirkungen verursachen, wie eine Entzündung des Herzmuskels oder eine dramatische Verminderung der Zahl der weißen Blutkörperchen. Solche tödlichen Nebenwirkungen sind zwar selten, zeigen jedoch, dass die Verfügbarkeit wirksamer weiterer Medikamente, die nicht solche Risiken aufweisen, wünschenswert wäre.
Die Wirksamkeit von THC bei Zwangsstörungen war bereits in einer Studie an der Medizinischen Hochschule Hannover mit Patienten, die an einem Tourette-Syndrom leiden, als Nebeneffekt festgestellt worden. Das Tourette-Syndrom geht häufig mit anderen Erkrankungen, wie Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörungen (ADS, ADHS) und Zwangsstörungen einher. Der Vorteil einer Behandlung mit THC ist seine gute Langzeitverträglichkeit, da es die inneren Organe nicht oder kaum schädigt.

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