
Die erste „Drogenfahrt“ kostet dann 500 Euro Strafe, beim zweiten Mal sind schon 1000 Euro fällig. Wer noch häufier mit Alkohol oder Drogen im Blut am Steuer erwischt wird, soll zukünftig zwischen 1500 und 3000 Euro zahlen müssen.
Längere Fahrverbote oder eine höhere Anzahl Punkte im Flensburger Verkehrsregister sind jedoch nicht geplant. Das Gesetz soll im Herbst im Bundestag diskutiert und beschlossen werden. Unverändert bleibt auch die vom DHV im Protestmailer „Grenzwert für Cannabis am Steuer einführen“ kritisierte Regelung, nach der schon nach der ersten Drogenfahrt in der Regel der Führerschein entzogen wird.
Quelle: Deutscher Hanfverband (hanfverband.de)