Montag, 4. August 2008

ANDERSWO SYLTz

MACHT und ob man sie missbraucht…

Der gesundheitlich total von seiner Situation in die Ecke getriebene Lars Scheimann hat dem SCM in einem offenen Brief darüber Bericht erstattet, wie neuerdings sein Tourette-Syndrom geheilt werden soll…

Nachdem Lars aufgrund vielfältiger persönlicher Erfahrungen weiß, dass nur pflanzliches Cannabis (und/oder Dronabinol®) ihm gegen seine schwerwiegenden Symptome hilft, Dronabinol® jedoch nicht erstattet wird, hat er wie viele andere Patienten auch beim BfArM einen entsprechenden Antrag auf eine Ausnahme-Genehmigung zur Verwendung von natürlichem Cannabis gestellt, wurde dann jedoch unter Ausübung des psychologischen Druckmittels „DIES ODER GAR NICHTS!“ vom BfArM dazu genötigt, einen weitestgehend unwirksamen Cannabis-Extrakt zu probieren.

Der erhoffte Linderungserfolg blieb aus, Lars auf sämtlichen investierten Kosten sitzen: Antrags-Gebühren, Tresor-Beschaffung, Rezepturgelder. Kein Einzelfall wie sich mittlerweile in Patientenkreisen herumspricht…

Auch andere Kranke verleihen SCM-intern ihrer Enttäuschung Ausdruck, dass das BfArM nicht im Sinne der zumeist schwer chronisch erkrankten Betroffenen handelt, wenn es eine per Holland-Import mögliche Vergabe von Medizinal-Cannabis schlicht mit der Ausrede des „zu hohen administrativen Aufwands“ verweigert oder die fehlende Stabilität der Inhaltsstoffe des importierten Krauts moniert.

Stattdessen drängt das BfArM geradezu auf den Gebrauch des im Jahre 2007 erstmals auf den Markt gebrachten Cannabis-Extrakts und ignoriert, dass sämtliche Antragsteller ihre Ausnahmegenehmigungen auf die Verwendung von natürlichem Cannabis abgestellt haben – nicht etwa auf eine aufgezwungene Versuchsmedikation mit Experimentalcharakter zu Wucherpreisen.

Nicht genug damit, dass der Extrakt überhaupt nicht wirkt.
Nicht genug, dass die Kosten für das jahrelange Antragsszenario so wie für die Nulleffekt-Medikation von der Mehrheit der sozial destabilisierten Patienten nahezu unaufbringbar sind.

Und nicht genug, dass kranke Antragsteller durch den BfArM-Mangel an ermessensfehlerfrei auslegbarem Verwaltungsregelwerk zum täglichen Erdulden von Schmerz, Tics, Spasmen, Erbrechen, sukzessivem Gewichtsverlust, Depression, Entzündungsvorgängen, schleichenden Abbau der mentalen Fähigkeiten und Verlust von Arbeitsfähigkeit verdammt werden.

Jetzt soll auch noch Gott helfen.

Durch seine Vertreter auf Erden der Freien Christengemeinde Bonn, CLW, deren Ältester, Dr. Wilhelm Schinkel in Ausübung seines Amtes als Leiter der Abteilung zum Geschäftszeichen „-82“ dem Patienten Lars S. offenbar angeboten hat, den schlimmen Tourette-Syndrom-Krankheitsfolgen durch Handauflegen von entsprechenden Experten der Gemeinde zu begegnen.

Mir, der ich ebenfalls schon meinen festen Glauben an Gott in einem Schreiben an die Ältesten der Freien Christengemeinde Bonn http bekundet hatte, ist ein solches Angebot bis dato noch nicht unterbreitet worden, was bei näherer Betrachtung als „Ungleichbehandlung“ oder „Vorurteil gegen einen Vorbestraften“ ausgelegt werden könnte.

Ich würde ein solches Angebot zum Handauflegen allerdings auch energisch zurückweisen.

Schließlich weiß ich, was mir bei der Linderung meiner Krankheiten hilft.

Gott weiß es auch.

Deshalb hat er die Cannabis-Pflanze geschaffen und lässt zu, dass es immer mehr Zeugen für die unwiderlegbare Tatsache gibt, dass medizinischer Naturcannabisgebrauch gesundheitlich sehr wirksam, sehr billig und aus Überlebensnotstandgründen für den einzelnen Gebraucher auch gerechtfertigt ist.

Er weiß, ich weiß, wir betroffenen Patienten wissen, dass vom Handauflegen bis zum aufgenötigten Cannabis-Extrakt alle weiteren BfArM/BMG-Unmöglich-Alternativen zur pflanzlichen Variante bloß das weiterhin ewiglich lebensbedrohliche Risiko von enttäuschten Hoffnungen, unendlichen Kosten, starker Gesundheitsbelastung, strikter Verfolgung, sozialer Ausgrenzung und politischem wie religiösem Glaubensabfall bergen.

Das kann Gott nicht wollen.
Das sollte das BfArM nicht wollen.
Das müssen wir Kranke nicht wollen.

Was wir wollen, brauchen, haben müssen steht in unseren Ausnahmegenehmigungsanträgen.

Missbraucht also nicht Eure Macht, Ihr für die Situation eindeutig Verantwortlichen, sondern gebraucht einen Willen der Menschlichkeit.

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