
Bei Betäubungsmittelvergehen hätten die Beamten keinen Ermessensspielraum, so ein Sprecher.
Das gilt jedoch nach Informationen, die unserer Zeitung vorliegen, nicht für Berlin. Hier steht es den Beamten durchaus frei, bei kleineren Vergehen eine Anzeige zu schreiben.
So geschehen im Juni diesen Jahres bei einem Mitarbeiter unserer Zeitung, bei dessen Partybesuch eine "Grasmühle mit Anhaftungen" gefunden wurde. Gegen ihn wurde das Verfahren mittlerweile eingestellt.
Quelle: Tagesspiegel: Knast für Hanfkette