Freitag, 5. September 2008

USA: Bundesgericht schützt kalifornisches Recht

Erstes “pro-Medical” Urteil eines Bundesgerichts

Zum ersten Mal in der Geschichte der USA hat ein Bundesrichter entschieden, die Regelung eines Staates zur medizinischen Verwendung von Cannabis könne nicht durch anders lautende Gesetze des Bundes annuliert werden.
Bundesbezirksrichter Jeremy Fogel lehnte das Anliegen der Bush-Regierung ab, eine Klage der Stadt und des Landkreises Santa Cruz sowie dem Patienkollektiv WHAMM abzuweisen. Ziel der Kläger war es, einem lokalen Gestz Gültigkeit zu verschaffen, das die Verschreibung und Abgabe von medizinischem Marihuana bereits seit 2002 regelt. Denn trotz eindeutiger Gesetzteslage in Kalifornien werden HanfpatientInnen regelmäßig von der Bundespolizei DEA ihrer Medizin beraubt und wegen Drogenbesitz vor einem Bundesgericht angeklagt.
WHAMM (Wo/Men’s Alliance for Medical Marijuana)ist ein in Kalifornien hoch angesehes, Non Profit- Patientenkollektiv und Mitintiator des Gesetzes. Büro- und Geschäftsräume von WHAMM wurden bereits 2002 von der DEA (Drug Enforcement Agency)überfallen.

Ferner stellte das Gericht fest, Anhang 10 der US-Amerikanischen Verfassung verbiete es den Bundesbehörden, gegen die Gesetzte einzelner Bundesstaaten zur medizinischen Anwendung von Hanf vorzugehen. Vorraussetzung hierfür sei, den Bundesbehörden ein Vorgehensmuster nachgewiesen werde, das die “Nicht-Umsetzbarkeit” kalifornischer Gesetze zum Ziel habe.
Betroffene und Rechtsexperten sind sich einig, dass jetzt die Chancen besser als je zuvor stehen, den Bundesbehörden systamatische Willkür und somit einen Verfassungsbruch nachzuweisen:

Die Bundesbehörden verfolgten im Laufe der vergangen Jahre auch Patienten, Ärzte, Betreuer und anderweitig involvierte Personen, die vorbildlich mit lokalen Behörden kooperierten.

Quelle: Bundesrichter für Hanf als Medizin

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