Mittwoch, 1. Oktober 2008

Bundesgericht kippt Rauchverbot

In Genf darf wieder gequalmt werden

Das Bundesgericht befand, dass das Rauchverbot vom 1.07.2008 von der Bundesregierung zu eigenmächtig umgesetzt wurde. Es hätte eines formellen Gesetzesbeschlusses des Kantonsparlaments bedurft, um das Gesetz in Kraft treten zu lassen, stellte das Gericht fest. Ab sofort darf in Genfer Restaurants, Bars und Diskotheken sowie in Räumlichkeiten der Verwaltung wieder geraucht werden.

Mehr hierzu: Genf: Rauchverbot gekippt

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