Freitag, 31. Oktober 2008

Kanada: Sieg über Regierung

Kanadisches Bundesgericht: Auch auf die Sorte kommt es an

Kanada hat ein Gesetz zur medizinischen Verwendung von Cannabis, das sich die Patienten dort mühsam erklagen mussten. Mittlerweile gibt es wie in den Niederlanden auch staatlich produziertes Gras, das jedoch den Qualitätsansprüche vieler Patienten nicht entspricht, nur 20 Prozent der Betroffenen nehmen die Möglichkeit wahr.
Wer noch kann, baut sein Gras selbst an und erhält dafür eine so genannte “Permission”.

Wer seine Medizin weder selbst anbauen noch vom Staat beziehen will oder kann, darf hierfür privat eine Person oder eine Firma beauftragen. Dieser jemand durfte bis dato aber nur für je einen Patienten anbauen.

Gegen diese Praxis haben sich die Betroffenen erfolgreich gewehrt.

Das oberste Gericht in Kanada hat nun in einem seit Monaten schwebenden Verfahren entschieden, dass Patienten auf private Anbieter ausweichen dürfen. In diesen Fall dürfen nun 30 Kranke ihre Medizin von der Carasel Harvest Supply Corperation beziehen, die bisher nur eine Person versorgen durfte.

Die Richter berücksichtigten in ihrem Urteil auch die verschiedenen Wirkungsweisen einzelner Sorten. Die Regierung baut lediglich eine (relativ schwache) Sorte an. Die Richter folgten der Argumentation einer MS- Patientin, die angab, ausreichend gute Qualität ihrer Medizin nur bei “privaten Growern” zu erhalten.

Die Richter empfahlen das Gegenteil von dem, was die Regierung fordert: Ihrer Meinung zu Folge müsse der medizinische Cannabismarkt durch Großprojekte anstatt durch Kleinstalagen gedeckt werden. Das sei besser zu kontrollieren und zu überwachen, zudem ökonomischer.

Der ganze Artikel: Berufungsgericht stärkt Patientenrechte

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