
Die niederländischen Städte Bergen op Zoom und Roosendaal haben bereits angekündigt, alle Coffeeshops dicht zu machen, da diese jede Woche von 25000 „Drogentouristen“ gestürmt werden. Mit der Abschaffung der Shops drifte der Handel mit weichen Drogen in die Illegalität ab und die Kriminalität nehme zu, kontert Leers. Die Zahl der Growshops sei bereits reduziert worden und er werde jetzt auch prüfen, ob eine Schließung von Coffeeshops durch Kommunen nicht juristische Konsequenzen haben kann, beispielsweise zu Schadensersatzklagen seitens der Besitzer. Außerdem schlägt er „Cannabis-Boulevards“ am Stadtrand vor, um dem Problem des grenzüberschreitenden „Drogentourismus“ entgegenzuwirken und so die Arbeit der Polizei vor Ort zu erleichtern. Wenn Shops geschlossen werden, taucht das Geschäft in den Untergrund - eine Regulierung wäre unmöglich. „Man kann die Nachfrage nach weichen Drogen nicht unterdrücken. Die Länder mit repressiver Drogenpolitik haben die höchsten Drogenmissbrauchsraten!“ sagt Leers. Und da in den Coffeeshops legal Gras gekauft werden kann, sollten die Shops dieses konsequenterweise auch legal einkaufen können. „Es ist, als würde man einem Bäcker erlauben, Brot zu verkaufen, aber nicht, das dafür nötige Mehl einzukaufen“, sagt Leers. Seine Vorschläge umfassen die Legalisierung der Marihuana-Produktion durch ausgewählte Produzenten und Vertreiber, um die illegale „home-grown“-Herstellung zu unterbinden. Dieser Aktionsplan wird landesweit unterstützt. Auf die Frage zur Legalisierung meint Leers: „Es ist absolut notwendig, das die europäischen Regierungen ihre bisherige Politik zu den Akten legen und akzeptieren, dass es sich bei Cannabis, wie Alkohol auch, um eine Freizeitbeschäftigung handelt. Legalisierung führt zu Schadensverringerung und weniger Kriminalität. Wir müssen das Tabu brechen.“ Bis es soweit ist, gilt wohl die Aussage, die uns von einer Kriminalhauptkommissarin aus Viersen vorliegt: „Ein vorheriger Erwerb in den Niederlanden oder die Einfuhr von BTM aus den Niederlanden nach Deutschland sind für die Strafbarkeit nicht erforderlich. Der Vorwurf einer Straftat und damit die zwingend vorgeschriebene Erstattung einer Strafanzeige erfolgt folglich in allen Fällen, in denen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kontrollierte zuvor in den Niederlanden illegale Drogen besessen hat.“ Alles klar, Cheffin.