Mittwoch, 10. Dezember 2008

Bayern verfolgt Coffeeshopbesitzer

Freiheitsstrafe für Betreiber eines niederländischen Coffeeshops verhängt

In den Niederlanden ist der Verkauf von Cannabisprodukten zwar toleriert, trotzdem ist es aufgrund der gesetzlichen Lage dort nicht möglich, einen Steuernachweis für das verkaufte Gras zu erhalten. Und das obwohl die Besitzer der Coffeeshops Steuern für das verkaufte Weed bezahlen. Das heißt dann: “Kaffee, der nicht getrunken wurde.”

So sind die erzielten Gewinne bei dem halb-legalen Geschäft offiziell völlig illegal. Das interessiert in den Niederlanden jedoch niemanden, so lange sich Coffeeshopbetreiber an die erwähnten ungeschriebenen Regeln halten.

Der Besitzer eines solchen Geschäftes wollte sich ein Haus in der Türkei kaufen und fuhr zu diesem Zwecke mit dem Geld für den Hauskauf durch Bayern.

Wie dort üblich wurde er wohl aufgrund seines niederländischen Kennzeichens angehalten, durchsucht und aufgrund des mitgeführten Bargelds in Höhe von 240.000 € verhaftet.

Anfang dieser Woche wurde der Mann vom Amtsgericht Passau dann zu einer Freiheitsstrafe sowie einer Einbehaltung von 50 Prozent des Geldes verurteilt.

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