Donnerstag, 5. Februar 2009

Nicht mal Schweine dürfen Hanf gebrauchen

Schweizer Bauern, die Nutzhanf verfüttern, machen sich strafbar.

Obwohl bereits 150 Bauernbetriebe in der Schweiz Nutzhanf anpflanzen, gibt es trotzdem immer Ärger mit dem Kraut.
Da die anspruchslose Pflanze wunderbar als Futterquelle für Tiere genutzt werden könne, diesen schmecke und die Fruchtbarkeit und Gesundheit fördere, würden immer mehr Bauern den Hanf als Futteralternative nutzen.
Nun warnt der Bund:
Denn streng nach Vorschrift des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) ist das Verfüttern von Hanf verboten, mit der Begründung THC könne in die Milch oder das Fleisch gelangen. Dabei stützt man sich auf einen Versuch, bei dem einer Kuh Hanfextrakt gefüttert wurde und anschließend 0,1 Prozent der psychoaktiven Substanz im Blutplasma und Milch der Kuh nachgewiesen werden konnte.
Wissenschaftler der Universität Bern sind dagegen skeptisch dieses Beispiel gelten zu lassen, da in diesem Versuch reines THC verwendet wurde, welches in den Nutzhanfpflanzen in dieser Form nicht enthalten sei. Es sei daher unwahrscheinlich, dass Wirkstoffe der Pflanze bei der Fütterung in Milch oder Fleisch gelangen könnten.
Die Lage bleibt vorerst ungeklärt, denn auch wenn das Verbot steht, hat ein Bauer vor dem Katonsgericht, die Rückgabe seines beschlagnahmten Hanfs erwirkt.
Das Verbot sei schließlich nicht klar reglementiert.

Haschspuren in Fleisch und Milch

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