Montag, 27. April 2009

Feuer auf Sabine Bätzing

Bätzings seltsames Verständnis von Schadensminderung

Bätzings seltsames Verständnis von Schadensminderung

Bei der Originalstoffabgabe von Heroin (Diacetylmorphin) an schwer von Opiaten abhängige Menschen spricht die Drogenbeauftragte gerne von Schadensminderung (harm reuction) und rügt immer wieder die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wegen ihrer Blockadehaltung beim fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf für eine Regelbehandlung der schwerstabhängigen Heroinkonsumenten mit Diacetylmorphin. So sehr sich die Drogenbeauftragte in dieser Sache in der Öffentlichkeit zu profilieren versucht, so erbärmlich sind ihre Äußerungen zu Cannabis als Medizin oder zum Drug-Checking – hier will sie nach wie vor nichts von Schadensminderung wissen.

Bei einer Abstimmungsrunde zu einer politischen Deklaration durch die Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen am 12. März dieses Jahres ist die Delegation aus Deutschland vorgetreten und hat folgendes Statement abgegeben:

„Ich habe die Ehre im Namen der folgenden Staaten zu sprechen: Australien, Bolivien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Estland, Finnland, Georgien, Griechenland, Ungarn, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Polen, Rumänien, St. Lucia, Slovenien, Spanien, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und natürlich für Deutschland.

Die zuvor genannten Staaten stellen hiermit fest, dass sie den in den politischen Deklarationen und dem Aktionsplan genutzten Terminus „drug related support services“ (unterstützende Maßnahmen in Bezug auf Drogen) als zugehörige Maßnahmen interpretieren werden, die eine Anzahl von Staaten, internationale Organisationen und Nicht-Regierungsorganisationen als „schadensmindernde/risikomindernde“ Maßnahmen (harm reduction measures) bezeichnen.

Frau Vorsitzende, ich fordere, dass dieses Statement dem Report dieses Treffens angefügt wird.“

Die deutsche Intervention bekam anhaltenden Applaus. Einige Staaten intervenierten und meinten dass sie den deutschen Vorstoß nicht unterstützen könnten. Diese Staaten sind Russland, Kolumbien, Argentinien, Kuba, die USA, Sri Lanka und Japan.

Die Entscheidungen der Vereinten Nationen werden immer im Konsens gefällt. Bedingt durch diese Tatsache, kommt immer nur der kleinste gemeinsame Nenner raus. Abweichende Meinungen werden nicht mit in die offiziellen Dokumente aufgenommen. Das war mit der oben genannten Veröffentlichung anders. Es gab Widerstand von gut zwei Dutzend Ländern. Unter anderem von Deutschland, das gewissermaßen in gewissen Bereichen eine Vorreiterrolle bei Schadensminderung in der Drogenproblematik spielt. Das äußert sich z.B. in der Genehmigung von Fixerstuben oder auch bei der Heroinabgabe (zumindest als Versuchsstudie).

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, erklärte in der Pressemitteilung vom 13. März 2009 dazu: „Es ist bedauerlich, dass viele Staaten nicht bereit waren, eine ehrliche und kritische Bilanz zu ziehen. Deshalb mangelt es der verabschiedeten Politischen Erklärung an neuen Ansätzen und zukunftsweisenden Konzepten. Dennoch bin ich überzeugt, dass wir auf dieser Grundlage auch künftig international im Drogenbereich zusammenarbeiten werden, um gemeinsam den Herausforderungen begegnen zu können.“

In der deutschen Bevölkerung gibt es eine breite Unterstützung für die Verwendung natürlicher Cannabisprodukte in der medizinischen Behandlung schwer Kranker. Über 75 Prozent der Deutschen sprechen sich dafür aus, eine Behandlung von schwer kranken Menschen mit natürlichen Cannabisprodukten, wie Marihuana oder Haschisch, zuzulassen. Obwohl Cannabis für zahlreiche Patienten die einzige Medizin ist, die das Leiden derselben lindern hilft, müssen diese Patienten aufgrund der bundesdeutschen Drogenpolitik weiterhin leiden. Die Drogenbeauftragte Sabine Bätzing fand es bis heute nicht nötig, sich öffentlich gegen das Leiden dieser Patienten einzusetzen, sondern wiederholt immer wieder die gleichen Parolen bezüglich der gesetzlichen Regelungen, die eine solche Abgabe weitestgehend verhindern. Es ist wahrlich bedauerlich, dass Sabine Bätzing bis heute nicht bereit war, eine ehrliche und kritische Bilanz in Sachen Cannabis als Medizin zu ziehen. Deshalb mangelt es auch in der deutschen Drogenpolitik an neuen Ansätzen und zukunftsweisenden Konzepten.

Auch beim Drug-Checking (qualitative und quantitative Analyse von auf dem Schwarzmarkt kursierenden Drogen) ist die Drogenbeauftragte zu keinem Engagement bereit, obwohl seit mehr als zwanzig Jahren in Fachkreisen bekannt ist, dass Drug-Checking eine erfolgreiche Interventionsstrategie zur Schadensminderung ist. Deshalb gibt es in mehreren Nachbarstaaten der Bundesrepublik staatlich geförderte Drug-Checking-Programme, so in den Niederlanden, in der Schweiz und in Österreich. Drug-Checking vermittelt ein Wissen, dass von Drogengebrauchern zum persönlichen Risikomanagement zur Erhaltung der Gesundheit genutzt werden kann und nicht selten auch den Verzicht des Konsums einer bestimmten Substanz zur Folge hat. Fehlt dieses Wissen, kann kein adäquates Risikomanagement betrieben werden, was mit höheren Risiken für die Gesundheit verbunden ist.

Es ist wahrlich bedauerlich, dass Sabine Bätzing bis heute nicht bereit war, eine ehrliche und kritische Bilanz in Sachen Drug-Checking zur Schadensminderung zu ziehen. Deshalb kommt es in Deutschland beispielsweise immer wieder zu Bleivergiftungen durch den Konsum von verseuchtem Cannabis – ein Phänomen, das präventiv weitestgehend durch Drug-Checking verhindert werden könnte. Ja, es mangelt in der deutschen Drogenpolitik immer noch an neuen Ansätzen und zukunftsweisenden Konzepten zur Schadensminderung. Solange die Bundesregierung respektive die Drogenbeauftragte Sabine Bätzing den Begriff „Schadensminderung“ aus politischen Gründen nur in willkürlich eng begrenzten Bereichen und nicht per se (an und für sich) gelten lassen, so lange werden in Deutschland auch mehr Leute Schaden erleiden als in Ländern, die neue Ansätze und zukunftsweisende Konzepte zur Schadensminderung umsetzen.

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