
«Bis jetzt galt: Wenn bei jemandem Cannabis-Konsum nachgewiesen worden ist, gilt er als fahruntüchtig aus "charakterlichen Gründen, das geht aber an unserer Lebenswirklichkeit vorbei." Weiter sagte Gaßmann, dass nicht jeder, der einmal auf einer Party kiffe, charakterlich ungeeignet sei, ein Fahrzeug zu führen.
Quelle: DHS fordert Grenzwerte für THC