Dienstag, 29. Juni 2010

Hausdurchsung wg. Kräuterkonsum

Besser 112 statt 110: Konsumentenjagd in Bayern

Nachdem ein Mann in München vergangenes Jahr eine legale Kräutermischung geraucht hatte, bekam er Kreislaufprobleme und rief den Notarzt. Leider wählte er die 110 statt die 112. Der Polizeibeamte vermutete sofort Cannabiskonsum und rief die Kollegen der Drogenfahndung auf den Plan.
Drogenkonsum ist an sich keine Straftat, aber in Bayern ist sicher eben sicher.
Damit nicht genug, die herbeigerufene Polizei bekam vom Staatsanwalt grünes Licht, die Wohnung ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl zu durchsuchen, während (oder weil?) der Bewohner ins Krankenhaus gebracht wurde. Ohne Ergebnis.
Das ganze landete dann auch noch wg. “Verdacht auf Erwerb einer illegalen Kräutermischung” auf Kosten der Allgemeinheit vor dem Richter, der den Angeklagten dann selbstredend freisprechen musste. Konsum ist auch in Bayern keine Straftat. Aber auch der bajuwarische Richter stellte die Hausdurchsuchung ohne vorliegende Straftat gar nicht erst in Frage, woran man sehen kann, dass die Verletzung geltender Gesetze seitens der Polizei bei Drogendelikten von der bayrischen Justiz immer wieder stillschweigend geduldet wird.
Wahrscheinlich ist das Opfer noch froh über die so empfunde Milde, anstatt den zuständigen Staatsanwalt wegen Hausfriedensbruch anzuzeigen. Nur so würde ein Schuh aus einer Hausdurchsuchung wegen Kräuterkonsum.

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