Donnerstag, 29. Juli 2010

Doktor-Hanfs Patienten Ecke 14: Mona will leben

Doktor Hanf alias Lars Scheimann leidet an Tourette sowie ADHS und ist seit Anfang 2009 Besitzer einer Erlaubnis, seine Symptome mit Cannabis zu lindern.

Sie ist in ihren besten Jahren, steht mitten im Leben, als sie zu Beginn des letzten Jahres erfahren musste, dass sie an einer schweren oftmals tödlich verlaufenden Erkrankung leidet:
Diagnose Bronchialcarcinom. Zu Beginn ihrer bis hier hin schon dauernden Therapie schaut sie voller Zuversicht in die Zukunft. „Was soll passieren? Wir leben in Deutschland. Einem Land mit einem noch gut funktionierenden Gesundheitssystem. Man wird mir schon helfen können. Zu mindestens erwarte ich eine Zeit, die ich nutzen kann, um alle wichtigen Dinge, die jetzt noch ungeklärt sind, und alle Worte, die bis hierhin noch unausgesprochen waren, zu regeln und zu äußern.“
Dabei hatte sie das Rauchen schon vor 30 Jahren aufgegeben. Heute muss sie sich immer noch anhören, dass sie niemals hätte anfangen sollen. Aber, ob das nun daran gelegen hat oder nicht, ist jetzt sowieso egal.
Relativ schnell wird ihr bewusst, dass sie nun auf die Hilfe ihrer behandelnden Ärzte, Krankenschwestern und vor allen Dingen ihrer Krankenkasse angewiesen ist. Sie war zuvor nie krank. Brauchte keine Medikamente. Es folgte der erste Kurs der Chemotherapie und dieser erstreckte sich über drei Tage. Eigentlich zu ertragen, dachte sie. Am vierten Tag, den sie dann bereits zu Hause verbrachte, erlitt Mona Schwächeattacken, gefolgt von schwerer Übelkeit. Sie hatte das Gefühl, die Beine gehören nicht mehr zu ihr. Ein starkes Kribbeln in den Gliedmaßen setzte ein. Alles schmeckte gleich. Eigentlich schmeckte gar nichts mehr. Der Begriff Essen wurde in den Begriff „notwendige Nahrungsaufnahme“ umgewandelt. Nichts blieb drin. Alles war so, als wolle der Körper es wieder loswerden. Der nächste Weg führte zu ihrem Hausarzt. Ein patenter Arzt, sie kennt ihn bereits schon 20 Jahre. Er würde ihr schon helfen können. Er verschrieb diverse Medikamente. Aber nichts davon hat geholfen. Der Zustand blieb unverändert schlecht. Bereits in der darauffolgenden Woche sollte der zweite Kurs der Chemotherapie beginnen. Eine Blutabnahme, die vorab durchgeführt wurde, verhinderte jedoch die Durchführung und somit quälte sie sich eine weitere Woche zu Hause. An manchen Tagen konnte sie nicht aufrecht gehen, weil sie Angst hatte hinzufallen. Die Haare fielen ihr aus. Sie war so stolz darauf und jetzt verpasste ihr Körper zu dem schlechten Allgemeinzustand Mona auch noch das passende Aussehen. An jenem Tag, an dem der zweite Kurs der Chemotherapie im Krankenhaus beginnen sollte, gab es den ersten Kontakt mit Dronabinol. Man klärte sie über synthetisch hergestelltes THC auf, doch die Patientin verstand nur die Hälfte. Das einzige, was sie verstand, war das Wort Cannabis, das in diesem Gespräch immer wieder erwähnt wurde. Sie hatte davon gehört, aber nie damit zu tun. Zweifel kamen auf. Aber warum? So entschloss sie sich diesen Dronabinol-Versuch durchzuführen. Alle anderen Antiemetika (Medikamente gegen Übelkeit) wurden sofort abgesetzt, da sie sowieso nicht halfen. Die zweite Chemotherapie begann, und als die Schwester am zweiten Tag nach einem Essenswunsch fragte, konnte sie ihr sogar einen nennen. Doch das schönste Erlebnis und die freudigste Überraschung folgten nach der Mahlzeit. Sie blieb drin! Mona blieb ein paar Tage länger als geplant. Man wollte sicher gehen, dass die erfolgreiche Nahrungsaufnahme unter der Dronabinol-Therapie bestehen bleibt. Und das blieb sie. In dem Entlassungsbrief aus dem Krankenhaus wurden fein säuberlich die Dosisangaben und die zu verbuchenden Erfolge dokumentiert. In dieser Zeit des Krankenhausaufenthaltes sammelte sie neue Kräfte. Sie konnte essen und das Kribbeln in Armen und Beinen ging ebenfalls von Tag zu Tag ein Stück zurück. Welch ein Segen dachte sie. Als sie dann bei ihrem Hausarzt aufschlug, den sie ja immerhin schon 20 Jahre lang kennt, teilte dieser ihr leider mit, dass er Dronabinol nicht als normales BtM-Kassenrezept aufschreiben könne. Es gäbe ja viel zu wenig Erfahrung damit und außerdem sei diese Behandlungsmethode ja als experimentell einzustufen. Dass es ihr mit Dronabinol viel besser ging, hat ihn nicht sonderlich beeindruckt und so machte er ihr den Vorschlag, erneut auf die anderen Medikamente zurückzugreifen, die sie ja bereits getestet hatte. Sie lehnte ab und meldete sich umgehend hilfesuchend an die Klinik, die sich ebenfalls mit dem Hausarzt in Verbindung setzte und ihn über die Möglichkeiten der Kostenübernahme während einer Krebschemotherapie aufklärte. Es passierte nichts. Erst bei der nächsten Einweisung acht Tage später beschloss die Klinik, Mona bei der Antragsstellung zur Kostenübernahme der Dronabinol-Therapie behilflich zu sein. In diesen acht Tagen verschlechterte sich ihr Allgemeinzustand erneut so sehr, dass sie bei der Aufnahme ins Krankenhaus zu aller erst einen Wunsch äußerte: „Bitte gebt mir diese Cannabistropfen, ich hatte immer 3 x 8 Tropfen“. Da sie in den acht Tagen zu Hause weder essen noch trinken konnte und völlig ausgetrocknet war, wurde ihr eine Infusion angelegt. Von da an stand fest, dass sie Dinge, die noch geregelt werden müssen und die Worte, die noch ausgesprochen werden müssen, bevor es irgendwann zu spät ist, auf die Aufenthalte im Krankenhaus verlegen müsse. Viel zu groß war ihre Angst, zu Hause wieder ohne die Tropfen leben zu müssen. Auch der Hausarzt war bis zum Schluss nicht bereit, ihr dieses Kassenrezept auszustellen. Ein privates Btm-Rezept wäre kein Problem gewesen. Für Mona schon, da sie die 300 Euro nicht besitzt, die sie so hätte zahlen müssen, um ihr Dronabinol-Rezept in dieser Form abzuholen. Die Klinik nahm Kontakt zu ihrer Krankenkasse auf. Die forderte alle Arztbriefe an, in denen der positive Behandlungserfolg mit Dronabinol dokumentiert war. Bereits nach drei Tagen dann die grausige Gewissheit und folgende fadenscheinige Ablehnung:
„Die Krankenkassen stellen Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsangebotes zur Verfügung. Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den Fortschritt zu berücksichtigen.
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil festgelegt, dass ein Leistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse besteht, wenn bei einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankung eine allgemein anerkannte, dem medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht und bei der angewandten Behandlungsmethode eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.“
Nur zur Erinnerung, Mona hat eine lebensbedrohliche Erkrankung, die regelmäßig tödlich verläuft. Eine nach medizinischem Standard entsprechende Behandlung steht ihr nicht zur Verfügung.
Die angewandte Behandlungsmethode, die zwar nicht eine Aussicht auf Heilung, aber eine für Mona spürbare positive Einwirkung auf ihren Krankheitsverlauf beinhaltet, ist eindeutig die Dronabinol-Therapie.
Die kurz darauffolgende Ablehnung der Krankenkasse wurde begründet mit:
„Nach dem BSG Urteil vom 27.03.2007 wird die Kostenübernahme der Dronabinol-Therapie nicht bewilligt.“
Zur Information: Dieses Urteil des BSG bezieht sich auf einen Patienten, der aufgrund von Schmerzen bei einem bestehenden Querschnitt um die Kostenübernahme für Dronabinol beim Bundessozialgericht geklagt hatte.
Es ist auch bekannt unter dem sogenannten „Schmerzurteil“.
Immer, wenn Mona sich im Krankenhaus befindet, erhält sie ihre lebensnotwendigen Cannabistropfen. Die Aufenthalte werden länger und die Kosten der Krankenkasse ebenfalls. Mittlerweile hat sie ihren Hausarzt gewechselt. Sie kennt ihn zwar keine 20 Jahre, dennoch haben zwei Tage bereits ausgereicht: Ihr neuer Hausarzt hat mit einem Widerspruch auf das Gutachten der Krankenkasse reagiert. Sie hat sich viel vorgenommen und weiß jetzt auch, wie sicher unser Gesundheitssystem wirklich ist.
Mona wird kämpfen, damit sie regeln kann, was noch zu regeln ist, und sagen kann, was sie noch zu sagen hat.

Wege entstehen, in dem man sie geht.

Euer Doktor Hanf,

doktor-hanf.de.

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