Dienstag, 9. März 2010

Hanfsamenverbot als Mittel der Online-Überwachung?

Resolution 52/2 fordert, den Handel mit illegal gewonnenen Hanfsamen mit primärer Wichtigkeit zu verfolgen und langfristig zu unterbinden.

Mit Bezug auf die Verabschiedung der Single Convention von 1961 des INCB fordert die Resolution nun alle Mitgliedsstaaten dazu auf, mit strengsten Mitteln gegen die illegale Kultivierung von Cannabispflanzen vorzugehen.
Das Kommite nach Informationsteilung plant, mit den Büros der Vereinigten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) gewonnene Informationen auszutauschen und so die Gesundheitsrisiken durch Cannabiskonsum an die Weltgesundheitsorganisation zu übermitteln, um so Gelder für den perfiden Plan der Saatgutausrottung zu erhalten.
Ebenso fordert man die Mitgliedsstaaten auf, die Bürgerrechte aufgrund von Hanfsamen außer Kraft zu setzen:
Jegliche Informationen über Cannabissamen untereinander sollen geteilt werden, um so auch den Handel im Internet zu überwachen.
Resolution 52/5 fordert, dass das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung den Samenhandel global überwacht, beginnend mit einer Marktbeobachtung und anschliessender Präsentation der Ergebnisse während der nächsten Versammlung. Dieses möge Mitgliedsstaaten und Spender dazu einladen für diesen Zeck außeretatmäßige Beiträge freizugeben, was natürlich nach den Regeln und Vorgängen der UN von statten gehen werde.
Abschließend werden alle Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert, den Handel mit Cannabissamen zu überdenken und den Verkauf für illegale Zwecke zu unterbinden.
Sollte ein Land Bedenken aufgrund seiner anerkannten Patienten haben, wird es wahrscheinlich auf die nicht publizierten und somit zu vernachlässigenden Studien zur Wirksamkeit von Cannabis hingewiesen (siehe oben).
Abschliessend wird der Direktor der UNODC darum gebeten, auf dem 53 Treffen des Internationalen Suchtkontrollrates vom 8. – 12. März 2010 in Wien über den Stand der Einbindungen dieser Forderungen aus Resolution 52/5 zu berichten.
Auch wenn Resolution 52/2 ein wenig nach der „Order sixtysix“ von Senator Palpatine aka Imperator Darth Sidious aus Krieg der Sterne klingt oder aus Orwells 1984 stammen könnte, glauben wir nicht, dass es gelingt, Hanfsaatgut weltweit zu verbieten. Panik ist nicht angesagt. Die Forderungen dieses Textes haben keine Auswirkungen auf bestehende Gesetze, die Resolution ist zur Zeit als Willenserklärung einer UN-Unterorganisation anzusehen. Doch man sollte wachsam sein, damit sie nicht als eine unter vielen in einer Schnellabstimmung durchgewunken wird.

Bei uns in Deutschland sind Hanfsamen doch eh schon verboten.Und deshalb baut hier niemand an.

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