Dienstag, 1. März 2011

Harter Stoff und starker Tobak

Eine Kassiererin und der Jugendschutz

Ein Nebensatz eines Artikels des Solinger Tageblatts machte unlängst unsere Redaktion stutzig:

“[…]die Verkäuferin in einem Drogeriemarkt bekam Ärger mit ihrem Chef, weil sie sich weigerte, einem 14-Jährigen eine Flasche Klosterfrau Melissengeist zu verkaufen. Denn das ist nicht illegal.”

Läuft diese verantwortungsbewusste Frau wirklich Gefahr, ihren Job zu verlieren?
Die Antwort lautet: Ja. Jugendliche dürfen nicht nur Hochprozentiges aus dem Drogeriemarkt kaufen, solange die Destilate nicht als Lebensmittel oder Getränke, sondern als Heilmittel deklariert sind. Zum Einreiben, klar. Die Packungsbeilage von Klosterfrau empfiehlt bei fast allen Beschwerden allerdings eine orale Aufnahme, verdünnt mit zwei Teilen Wasser. Das sind schlappe 30 Prozent Alkohol pro Konsumeinheit. Wohl bekomm’s.
Zudem wissen wohl wenige, dass Minderjährige sogar Kippen, Schnaps, Bier und Wein nach Belieben im Internet bestellen dürfen, da das Jugendschutzgesetz nie an die digitale Realität angepasst wurde. Viele Online-Händler rufen aber bereits heute bei der Bestellung eine Altersüberprüfung ab. Viele, nicht alle.

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