Donnerstag, 28. Juli 2011

Fast wie zu Ostzeiten

Besucherschikane in Sächsischen Haftanstalten

Gefangene, die in Sachsen aufgrund eines BtmG-Delikts in Haft sind, sowie deren Angehörige wehren sich im Petitionsausschuß des Landtags gegen eine neue Regelung, die unlängst vom Sächsischen Innenministerium erlassen wurde, so eine Meldung der Sächsischen Zeitung.
Dieser Erlass beeinhaltet, dass jeder BtmG-Gefangene Besuche nur noch hinter einer Trennscheibe empfangen darf. Das gilt selbst für Häftlinge, die in der Vergangenheit illegalisierte Drogen konsumiert haben, ohne jedoch aufgrund eines BtmG-Delikts verurteilt worden zu sein.
Auch Besucher sind direkt betroffen: Wer während eines Besuchs auf Toilette muss, wird man direkt nach Verrichtung der Notdurft vor die Anstalts-Tür gesetzt, muss den Besuch also abbrechen. Sonst bestünde die Gefahr, dass diese Personen Drogen auf einem Abort bunkern, der auch von Gefangegen benutzt werden darf.

 

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

Schnelles Login:

0 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare zeigen