Donnerstag, 9. Februar 2012

Geldstrafe für 40 Kilo

Ein Geschäft, das sich lohnt: Legal Highs

Ein Bundesland, zwei Urteile: In Zwickau wird Ende Januar 2012 das Verfahren gegen ein Ehepaar, das 40 Kliogramm Räuchermischungen weiterverkauft hatte, gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt. Die Kräuter waren mit zu dieser Zeit noch nicht dem BtmG unterstellten JWH-073 versetzt. Die Eheleute gaben an, davon nichts gewusst zu haben und seien im Glauben gewesen, “Waldhumus” verkauft zu haben; für 10 Euro das Gramm. Die Staatsanwaltschaft hingegen sprach von 40 Kilogramm “synthetischem Haschsich” und einem Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz in mehr als 280 Fällen. Die Geldstrafe wurde von den geschätzten 220.000 Euro Einnahmen bezahlt, von denen die Polizei einen Teil beschlagnahnt hatte.
Einen Tag zuvor wurde ein 22jähriger Mann vom Landgericht Bautzen wegen des Weiterkaufs von 25 mal einem Kilo Haschisch zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, hatte er doch gegen das Betäubungsmittelund nicht gegen das Arzneimittelgestz verstoßen.

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