Montag, 20. Februar 2012

In die Schranken verwiesen

Beweismittel-Verwertungsverbot nach illegaler Hausdurchsuchung

Nachdem zwei Polizisten ohne Durchsuchungsbefehl Haus und Garten eines Mannes durchsucht hatten, erreichte der Anwalt des Betroffenen, dass die gefundenen Graspflanzen nicht als Beweismittel verwertet werden durften und das Verfahren so eingestellt wurde. Was war geschehen?

Zwei Polizsiten fiel bei Ermittlungen auf einem Nachbargrundstück ein Gewächshaus mit Mlchglasscheiben auf, in dem sich, welch Wunder, “Pflanzenumrisse” erkennen ließen.

Ohne Durchsuchungsbehl schauten die Beamnten nach und fanden tatsächlich Cannabispflanzen in dem Gewächshaus. Sie hätten dem Verdächtigen einen unnötig langen Aufenhalt auf der Wache ersparen wollen, den die Beantragung eines richterlichen Durchsuchungsbefehls nach sich gezogen hätte, rechtfertigten die beiden Ermittler ihr Verhalten.

Da Strafprozessordnung sowie eine Reihe anderer Gesetze das Verhalten jedoch nicht decken, hat Rechtsanwalt Udo Vetter, der Rechtsbeistand des Beschuldigten, der Staatanwaltschaft in einem langen Brief erläutert, welchen Irrtümern die ermitteltenden Beamten unterlagen und in wie weit sie mit der Aktion selbst gegen das Gesetz verstoßen haben. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt.

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