Montag, 5. März 2012

Hallo Hanf Journalisten,

„Beim Lesen des Artikels zu Lutz und seinem Hobby in Ausgabe # 141 (Februar 2012), muss ich mich auch zu meinem „bekennen“. Ich bin seit nun zwei Jahren mit einer 400-Watt-Lampe unterwegs und stehe kurz davor, mein Wissen und meine Erfahrungen, die ich mir angelesen und selbst recherchiert habe, an andere weiterzugeben, ihnen beim Zusammenstellen des Gartens zu helfen, kurzum – ein wenig grünen Daumen zu vermitteln. Als ich von der Vollmacht beim Anwalt las, hat das meine Aufmerksamkeit geweckt. Daher wäre mein Vorschlag, das Thema mit der Vollmacht aufzugreifen, um es jedermann da draußen zu erläutern. Es würde mich sehr freuen, denn das nimmt sicherlich ein wenig von dem Druck, unter dem man steht, weil man aufgrund seines Hobbys sehr unauffällig leben muss, man die Angst im Nacken ständig spürt. Ich selbst nutze die Blumen der Freude meist zum Regenerieren der Psyche, zur Bekämpfung von nervösen Darm- und Verdauungsproblemen nach einem Burn-out bei der Zeitarbeit, da ich von weiterem übel bisher verschont geblieben bin.
Nichtsdestotrotz befürworte ich den strengen Jugendschutz und die vernünftige Planung einer Legalisierung, Abgabe an medizinisch angewiesenen Patienten. Für die Genussraucher sollte das ebenso erlaubt sein, wie Alkohol für jeden Dorftrottel zur Verfügung steht. Allein schon aufgrund der mentalen Einstellung, die aus dem Genuss, der Friedfertigkeit, der ausgestrahlten Kultur und Gemeinschaft, entsteht. Ich danke euch für eure Anstrengungen zur Berichterstattung und Veröffentlichung der Wahrheit zu Cannabis und der verblendeten Haltung unserer sogenannten Volksvertreter. Macht bitte weiter so, denn ihr tragt einen maßgeblichen Teil dazu bei, dass auch ich mich seit langem mal getraut habe, euch diese verkürzte Version meiner Geschichte zu schreiben. Denn nicht alle haben den Mut das auszusprechen – vor allem nicht, wenn man aus Württemberg stammt.“

Kimo meint dazu

„Wahre Worte mein unbekannter Freund. Mit der Vollmacht verhält sich das so:
Wer beim Anbau von Hanf erwischt und in Untersuchungshaft genommen wird, darf seinen Anwalt anrufen. Anrufen heißt aber nicht, dass der Anwalt sich sofort um den Fall kümmern darf. Hat er keine Vollmacht seines Mandanten, dann geht der erste Besuchstermin für die Erstellung selbiger drauf, vorher kann der Rechtsbeistand nicht einmal Akteneinsicht beantragen. Liegt dem Anwalt eine vorab ausgestellte Blanko-Vollmacht vor, so kann der Anwalt das entsprechende Datum eintragen und Maßnahmen einleiten, sobald er über die Festnahme informiert wird.
Schlimm, dass sich Hanfbauern ohne jedwede kriminelle Energie mit solchen Dingen auseinandersetzen müssen.“

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