Mittwoch, 14. März 2012

Nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt ist

Patient gibt Ausnahmegenehmigung zurück

Wir haben schon häufig über in Deutschland wohnhafte Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung für Cannabisblüten aus niederländischen Apotheken berichtet. Die unsichere Versorgungslage, die seit einiger Zeit Patientenberichten zufolge zugenommen hat, scheint sich immer mehr zuzuspitzen. Am 9.März erreichte das Selbsthilfenetzwerk-Cannabis-Medizin ein Brief eines Patienten, der seine Ausnahmegenehmigung an die Bundesopiumstelle zurückgeben hat, weil seine diese Genehmigung nicht dazu geführt hat, dass er seine Therapie erfolgreich durchführen konnte:

“Sehr geehrten Damen und Herren,

ich war bis Anfang dieser Woche im Besitz einer Erlaubnis des BfArM zur Verwendung von Medizinal-Cannabisblüten.
Da es in unserer Apotheke in den drei Jahren meiner erfolgreichen Therapie immer wieder zu Liefeverzögerungen des extrem überteuerten Medikamenets kam und ich daher mehrfach Therapieunterbrechungen mit ungewünschten Nebenwirkungen und Mehrkosten bei Wiedereinstellung erlitt, habe ICH diese Genehmigung nun zurückgegeben, da sie nicht das Papier Wert ist, auf dem man sie druckte.
Auch die Genehmigung unserer Apotheke zur Eigeneinfuhr von Cannabis mußte von mir bezahlt werden (ca.800 Euro) und änderte doch nichts. Ich hatte enorme Kosten (Genehmigungen und Therapie fast 40.000 Euro) und war eigentlich immer für eine Apothekenabgabe von Cannabis.
Leider muß ich nun resigniert feststellen, dass diese Versorgungsform in der Realität nicht funktioniert.
Außerdem muß ich mich mit den Patienten solidarisieren, die nicht das nötige Geld für die Cannabistherapie aufbringen können und, wie ich finde, in Rechtsstaat unwürdigervWeise behandelt werden.
Meine BtM Nr. war 457 05 62 für 56 Gramm Bedrocan/Monat.
Ich verzichte nun auf jegliche Behandlung und lebe mit meinen Krankheiten und deren unweigerlichen, schwerwiegenden Folgen!

Florian Koblenz”

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