Mittwoch, 4. April 2012

Die Hanfberatung im Hanf Journal: Erste Hilfe für Kiffer

Kascha ist per e-Mail über kascha@hanfjournal.de zu erreichen. Also ran an die Tasten, dumme Fragen gibt es nicht, nur blöde Antworten.

Johnny (ohne Alter und Wohnort) möchte wissen:
„Hallo,
ich suche schon lange eine geschmacklich gleiche Alternative zu Cannabis, die aber keine Wirkung verursacht. Ich suche schon lange eine Alternative, um meinen Cannabis-Konsum einzuschränken, und außerdem den Geschmack legal zu genießen. Da ich jetzt überall recherchiert und nichts gefunden habe, dachte ich, vielleicht findet ihr was, oder wisst ihr schon was? Ich hatte mal den gelben Knaster Hemp, aber der war wirklich schrecklich.“

Kascha antwortet:
„High Johnny,
der gelbe Knaster Hemp hat aus mir unbekannten aber möglicherweise technischen Gründen einen gewissen Anteil Damiana. Das ist ein Kraut, das von einigen Kiffern gerne als Tabakersatz verwendet wird – andere finden den Geschmack sehr unangenehm und bevorzugen Tabak oder andere Kräuter als Beimischung. Wie ich dich verstanden habe, suchst du aber keinen Tabakersatz, sondern eher einen wirkungsfreien Grasersatz, etwa analog zu alkoholfreiem Bier? Nutzhanf scheint hier zunächst eine Möglichkeit zu sein. An dieser Stelle möchte ich dich darauf hinweisen, dass der Eigenanbau von Nutzhanf, auch wenn man Samen relativ preisgünstig und legal beispielsweise im Baumarkt oder im Bioladen kaufen kann, genehmigungspflichtig und ohne Genehmigung illegal ist. Außerdem sollte man berücksichtigen, dass Nutzhanf zwar sehr THC-arm ist, aber eine Reihe weiterer Wirkstoffe enthält, die im Verdacht stehen, bei höherer Dosierung Kopfschmerzen und Müdigkeit zu verursachen. Da man beim Rauchen ohnehin nicht das volle Aroma genießen kann, sind vielleicht auch Hanfbonbons oder Hanflollies oder ähnliche mit natürlichem Hanfextrakt aromatisierte Süßigkeiten eine Alternative für dich. Das ist wohl auch gesünder, als nur für den Geschmack quasi wirkungsloses Pflanzenmaterial zu rauchen. Dieses Pflanzenmaterial ist übrigens auch in Hanf-Duftkissen enthalten, die man bei verschiedenen Anbietern im Internet bestellen kann, und verbreitet sich, wenn man das Duftkissen neben dem Kopfkissen platziert – diese Kissen bestehen meist aus getrockneten Nutzhanfblüten, die in einen Stoffbeutel eingenäht wurden.“

Martin (ohne Alter und Wohnort) fragt:
„Hi Kascha,
ich habe von einem Freund seine alte Growbox geschenkt bekommen und wollte mir ein Pflänzchen ziehen. Die einzigen Samen, die ich habe, sind aber aus dem Schweiz-Urlaub und Outdoorsamen, die ich eigentlich auf dem Balkon aufziehen wollte. Jetzt habe ich überlegt, ob da trotzdem eine vernünftige Pflanze bei heraus kommt oder ob die mir oben aus der Growbox heraus wächst. Die Mutterpflanzen waren größer als ich und viel größer als die Box.“

Kascha antwortet:
„Hi Martin,
zunächst einmal die gute Nachricht: Hanf ist im Grunde wie Unkraut und wächst fast immer. Irgendetwas wird also in der Grow-Box heraus kommen, auch wenn eine Outdoorpflanze im Gegensatz zu einer Indoorpflanze nicht durch Züchtung dazu optimiert wurde auch bei kurzer Wuchshöhe viele, faserarme und hochpotente Blüten zu entwickeln. Anders herum ist es sicher schwieriger, Indoorsaatgut das für sehr kontrollierbare Aufzuchtbedingungen optimiert wurde in der freien Natur erfolgreich aufzuziehen. Die Wuchshöhe wird über die Beleuchtungsdauer reguliert: Bei einer Beleuchtungszeit von weniger als 12 Stunden fangen die meisten weiblichen Hanfpflanzen an, in die Blüte zu gehen und das Wachstum nach drei bis vier Wochen einzustellen. Dies folgt dem natürlichen Gang der Sonne, weshalb für die Blüte auch rötlicheres Licht mit circa 2100 Kelvin eingesetzt wird und für den Wuchs kaltweißes Licht mit 6400 Kelvin. Aus diesem Grund wird beim Indooranbau üblicherweise bereits nach wenigen Wochen die Blüte eingeleitet, während die Pflanzen in der Natur von März bis etwa Anfang August wachsen und anschließend blühen. Aber denke bitte immer daran, dass der Anbau von Hanf hier illegal ist und Du Dein Vorhaben leider nicht in die Tat umsetzen darfst.“

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