Mittwoch, 6. Juni 2012

Strikt nach Vorschrift?

Spacecakekonsum mit Spätfolgen

Dass unerfahrene User sich nach dem Konsum von Cannabis ärztliche Hilfe suchen, kommt regelmäßig vor. Da der bloße Konsum von Cannabis keine Straftat darstellt und die behandelnden Ärtze der Schweigepflicht unterliegen, müssen Betroffene nicht damit rechnen, aufgrund ihres Hilfegesuchs strafrechtlich belangt zu werden.

In Elmshorn hatten ein Mann und eine Frau vergangenen Monat per Notruf ärztliche Hilfe angefordert, weil sie nach dem Konsum von Spacecakes gesundheitliche Probleme bekamen.

Die zuständige Rettungsleitstelle hat dann vorsorglich die Polizei gleich mitverständigt, die aufgrund der Reste des Kuchens jetzt gegen eine der beiden Personen wegen Besitz und Erwerb von Betäubungsmitteln ermittelt.
Weitere Betäubungsmittel konnten nicht gefunden werden. Die Rettungsleitstelle war zu keiner Stellungnahme gegenüber dem Hanf Journal bereit.

Die Pressestelle des zuständigen Polizeireviers hat auf Anfrage darauf verwiesen, dass die Entscheidung, ob die Polizei bei einem Rettungseinsatz hinzugezogen werde, allein der Rettungsleitstselle obliege. “Das Hinzuziehen der Beamten ist ein Einzelfall und auch in Elmshorn bei Drogennotfällen keine Grundsätzlichkeit” so die Pressesprechin auf telefonische Nachfrage.

Sollte es jedoch Schule machen, dass Rettungskräfte Drogenkonsumenten bei Verdacht auf Überdosierungen die Polizei gleich mit ins Haus bringen, werden diese sich wohl zukünftig hüten, 112 zu wählen, wenn der Kreislauf versagt. Die Folgen wären unabsehbar und sicher nicht gesundsheitsfördernd.

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