Freitag, 20. Juli 2012

Keinen Bock auf Cannabisagentur

Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Ulrike Flach sieht keinen Anlass für die Produktion von Hanf zu Forschungszwecken in Deutschland.

Die Grünen hatten in dieser Woche in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung nach dem Stand der Dinge betreffend einer Cannabisagentur in Deutschland gefragt.

Dabei ging es konkret um Anfragen die Importmengen des grünen Krauts nach Deutschland seit 2005 betreffend und um die Lage der Verteilung von Genehmigungen für den Anbau zu medizinischen Zwecken, welche eine solche Agentur zur Grundlage hätten. Explizit wurde nach der Meinung zum Forschungsfeld der Cannabinoide gefragt

2003 wurde die Regierung einst vom International Narcotics Control Board gerügt, da sie 2000 eine Lizenz ohne eine solche, existierende Agentur vergab.
Daher ist die Antwort der Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium auf die Kleine Anfrage wohl recht gewohnt klingend: „Dem wissenschaftlichen Forschungszweck kann im Einzelfall durch Einfuhr von (Frisch-)Pflanzenmaterial Rechnung getragen werden“, antwortet Flach.
Auch wenn man das Interesse am innovativen Forschungsfeld der Cannabinoide teile, sehe die Bundesregierung keine Prioriät etwas zu ändern. Ein gesetzgeberisches Handeln sei aber Voraussetzung für die Gründung eine Cannabisagentur zur Vergabe von Cannabisanbaulizenzen zu wissenschaftlichen Zwecken. Der Eingriff in das Grundrecht der Forschungsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz), den die Grünen bemängelten, sei gering, so Flach.

Wie verfügbar Cannabis für Patienten mit Ausnahmegenehmigung in Deutschland ist, sieht man hier. Fragwürdig ob dies beim Pharma- und Wissenschaftsklientel tatsächlich besser gestaltet ist.
Eine Frechheit, wenn dem so wäre.

Harald Terpe von der Grünen Fraktion interpretiert die zögerliche Haltung anders. Die Regierung habe einfach keinen Bock auf eine Cannabisagentur, die dann Anbaulizenzen zu Forschungszwecken vergeben könnte.

Dies sei jedoch keine zulässige Begründung, die Forschungsfreiheit einzuschränken.

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