Donnerstag, 12. Juli 2012

Die IACM

und das therapeutische Potenzial von Cannabis

Die Internationale Arbeitsgemeinschaft für Cannabinoidmedikamente e.V. (IACM) wurde im Jahr 2000 gegründet, um die Kenntnisse über den medizinischen Nutzern von Cannabis und der Cannabinoide, über das Endocannabinoidsystem und verwandte Themen zu fördern.

Es handelt sich um eine kleine wissenschaftliche Gesellschaft, die vor allem aus Ärzten und Wissenschaftlern aus Europa und Nordamerika besteht. Daneben gibt es eine Anzahl von Unterstützern, vor allem Patienten, aber auch andere Mitglieder, die Verbesserungen in diesem Bereich unterstützen wollen. Wir versuchen unsere Ziele vor allem durch folgende Aktivitäten zu verwirklichen:

-Unterstützung der Forschung zu Cannabisprodukten und dem Endocannabinoidsystem,

-Förderung des Informationsaustausches zwischen Forschern, Ärzten, Patienten und der Öffentlichkeit,

-Erarbeitung und Verbreitung zuverlässiger Informationen zur Pharmakologie, Toxikologie und dem therapeutischen -Potential von Cannabis und Modulatoren des Endocannabinoidsystems,

-Beobachtung und Dokumentation nationaler und internationaler Entwicklungen hinsichtlich Cannabinoidtherapeutika,

-Kooperation mit anderen Organisationen und Gesellschaften, die die Zwecke und Ziele der IACM teilen.

IACM
Am Mildenweg 6
D-59602 Rüthen
Telefon: 02952-970 85 71
E-Mail: info@cannabis-med.org
www.cannabis-med.org

Mitgliedschaft in der IACM

Die IACM ist zwar eine wissenschaftliche Gesellschaft, allen Interessierten steht jedoch grundsätzlich die Mitgliedschaft offen. Es gibt ordentliche und unterstützende Mitglieder. Ordentliche Mitglieder sind vor allem Ärzte, Apotheker, Wissenschaftler und andere Experten. Sie wählen den Vorstand und bestimmen die Richtlinien der Gesellschaft. Alle anderen Mitglieder sind unterstützende Mitglieder und wählen Patientenvertreter, die gleichberechtigt an den Vorstandssitzungen teilnehmen. Auf diese Weise profitieren wir von unterschiedlichen Erfahrungen und Sichtweisen, aus der Wissenschaft, der ärztlichen Praxis und der Perspektive von Patienten und können diese bei unseren Aktivitäten berücksichtigen.

Kostenloser Newsletter der IACM im Internet

Mitglieder erhalten den Rundbrief der IACM (IACM-News) und andere Publikationen der IACM. Die IACM-Informationen werden in mehreren Sprachen (deutsch, englisch, spanisch, französisch, portugiesisch und italienisch) im Internet publiziert. Sie können kostenlos im Internet abonniert werden. Die IACM-Informationen erscheinen alle zwei Wochen und berichten über internationale politische Entwicklungen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse.
Für den deutschen Sprachraum sind auch die Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM), die ebenfalls kostenlos auf der Internetseite der IACM abonniert werden können und auch alle zwei Wochen erscheinen, interessant. Die ACM-Mitteilungen berichten vor allem von Ereignissen in Deutschland, politischen Entwicklungen, Gerichtsurteilen in Strafverfahren gegen Patienten und von Berichten in den Medien.

Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM)

Die deutsche ACM hat sowohl eine andere Mitgliederstruktur als auch eine andere Arbeitsweise und Zielsetzung als die IACM. In der ACM sind vor allem Patienten, Angehörige und Cannabis-Aktivisten organisiert, daneben auch einige Ärzte, Apotheker und Wissenschaftler. In der ACM geht es vor allem um konkrete Hilfen für Patienten, um die Information der Bevölkerung zu den Möglichkeiten der Verwendung von Cannabisprodukten in Deutschland und um die Durchsetzung konkreter Verbesserungen für Ärzte und Patienten. Alle, die sich in Deutschland für die medizinische Verwendung von Cannabis und Cannabinoiden interessieren und politische und juristische Verbesserungen in diesem Bereich unterstützen möchten, sind daher herzlich eingeladen, Mitglied der ACM zu werden. Mitglieder der ACM werden automatisch (ohne zusätzlichen Beitrag) auch Mitglied der IACM (Unterstützer oder Vollmitglied).

Kontakt: ACM
Telefon: 02952 – 970 85 72
E-Mail: info@cannabis-med.org

Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin (SCM)

Patienten innerhalb der ACM haben sich zu einer informellen Gruppe zusammengeschlossen, die sich vor allem im Internet regelmäßig austauscht und gegenseitig unterstützt. Mitglieder können alle Patienten werden, die an einer chronischen Erkrankung leiden und von Cannabisprodukten medizinisch profitieren. SCM-Mitglieder erhalten auf Wunsch einen Ausweis über ihre Mitgliedschaft. Für die Mitgliedschaft im SCM wird für ACM-Mitglieder kein zusätzlicher Mitgliedsbeitrag erhoben.

Kontakt: SCM
Telefon: 02952 – 970 85 72
E-Mail: scm@cannabis-med.org

Wichtige Einsatzgebiete für Cannabis und Cannabinoide

Cannabismedikamente können bei einer Vielzahl von Erkrankungen eingesetzt werden. Die wissenschaftliche Kenntnislage ist für die verschiedenen Indikationen sehr unterschiedlich. Hier sollen kurz die wichtigsten Einsatzgebiete vorgestellt werden. Ausführliche Informationen auch zu weniger gebräuchlichen Indikationen finden sich auf der IACM-Webseite.

Übelkeit und Erbrechen

Nebenwirkungen der Krebschemotherapie ist die am besten untersuchte Indikation mit etwa 40 Studien (THC, Nabilon, Cannabis) vor allem in den achtziger Jahren. THC ist hierbei relativ hoch zu dosieren, so dass psychische Nebenwirkungen vergleichsweise häufig auftreten. THC ist hochdosiertem Metoclopramid unterlegen. Vergleiche mit einem der modernen spezifischen Serotonin-Antagonisten fehlen.
Einige jüngere Untersuchungen haben gezeigt, dass THC in niedriger Dosierung die Wirksamkeit anderer brechreizhemmender Medikamente verbessert, wenn es zusammen mit diesen gegeben wird. Es gibt zudem Hinweise aus klinischen Studien, dass Cannabinoide auch bei Übelkeit und Erbrechen aufgrund einer Strahlentherapie sowie nach Operationen wirksam sind.
Cannabisprodukte werden in der Volksmedizin auch gern bei anderen Formen von Übelkeit eingesetzt, vor allem bei Aids und Hepatitis, aber auch bei Schwangerschaftserbrechen.

Appetitlosigkeit und Abmagerung

Ein appetitanregender Effekt wird bereits bei Tagesdosen von 5 mg THC beobachtet. Die Dosierung kann bei Bedarf bis auf 20 mg pro Tag erhöht werden. In einer Langzeitstudie mit 94 Aids-Patienten blieb der appetitanregende Effekt von THC im Vergleich mit der Appetitsteigerung in einer sechswöchigen Studie erhalten. Im Vergleich zu Placebo führte THC zu einer Verdopplung des Appetits.
Die Patienten tendierten mindestens 7 Monate lang zu einem stabilen Körpergewicht. Es wurde auch über eine positive Beeinflussung des Gewichts bei 15 Patienten mit Morbus Alzheimer, die die Nahrungsaufnahme verweigerten, berichtet. Überraschenderweise nahm unter THC im Vergleich zu Placebo auch das verwirrte Verhalten ab.

Spastik

In vielen Studien mit THC, Nabilon und Cannabis wurde eine gute Beeinflussung der spinalen Spastik im Rahmen der multiplen Sklerose und bei Querschnittserkrankungen beobachtet.
Weitere günstig beeinflusste Symptome umfassten Schmerz, Parästhesien (Missempfindungen), Zittern und Ataxie. Einige Studien wiesen auch eine verbesserte Kontrolle der Blasenfunktion nach. Es liegen Einzelfallberichte über eine günstige Beeinflussung der Spastik durch Cannabis auch bei Schädigungen des Gehirns vor.

Schmerzzustände

Große klinische Studien haben schmerzlindernde Eigenschaften von Cannabisprodukten nachgewiesen.
Zu den möglichen Indikationen zählen neuropathische Schmerzen bei multipler Sklerose, Armplexusschädigung und HIV, Schmerzen bei rheumatoider Arthritis, Krebsschmerzen, Kopfschmerzen, Menstruationsschmerzen, chronische Darmentzündungen und Neuralgien. Eine Kombination mit Opiaten ist möglich.

Verschreibung von Cannabismedikamenten

Fertigarzneimittel mit den Wirkstoffen Nabilon und Dronabinol sind in den USA und Großbritannien sowie anderen Ländern im Verkehr und können auch in Deutschland rezeptiert werden. Apotheken erhalten diese Medikamente über entsprechende Importfirmen. Die Kosten für diese Dronabinol haltigen Fertigarzneimittel sind jedoch höher als entsprechende Rezepturarzneimittel. Ausgehend von einem in Deutschland von zwei Unternehmen hergestellten Wirkstoff können in der Apotheke eine ölige oder alkoholische Tropfenlösung oder Kapseln zubereitet werden.
Grundsätzlich können Ärzte aller Fachrichtungen ¨C ohne besondere Zusatzqualifikation ¨C Dronabinol (sowohl als Fertig- als auch als Rezepturarzneimittel), Nabilon und Sativex auch außerhalb der zugelassenen Indikationen verordnen. Die Anwendung von Medikamenten auf Cannabisbasis erfolgt derzeit am häufigsten:
in der Palliativmedizin zur Steigerung des Appetits und Linderung von Übelkeit,
zur Behandlung chronischer Schmerzen (häufig in Kombination mit Opiaten),
zur Behandlung von Spastik anderer Ursachen (etwa bei Patienten mit Querschnittslähmung) sowie
zur Therapie von Tics bei Patienten mit Tourette-Syndrom.
Eine solche Behandlung mit Cannabismedikamenten wird in der täglichen Praxis allerdings dadurch erschwert, dass die gesetzlichen Krankenkassen meist eine Kostenübernahme ablehnen. Um mögliche spätere Regressforderungen zu vermeiden, sollte vor einer Verschreibung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse die Frage der Kostenübernahme mit der Krankenkasse geklärt werden. Eine Verordnung per Privatrezept zu Lasten des Patienten kann jederzeit erfolgen.

Behandlung mit Cannabis

Alternativ können Patienten bei der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Ausnahmeerlaubnis nach § 3 des Betäubungsmittelgesetztes zum Erwerb von Cannabisblüten aus der Apotheke zur Anwendung im Rahmen einer ärztlich begleiteten Selbsttherapie beantragen. Auf der Homepage des BfArM stehen Hinweise für Patienten und Ärzte sowie alle Antragsformulare zur Verfügung. Auf der Internetseite der IACM findet sich eine ausführliche Anleitung für die Antragsstellung. Im Antrag muss der Patient darlegen, dass andere Therapien nicht ausreichend wirksam waren und eine Behandlung mit anderen Cannabismedikamenten nicht möglich ist, etwa weil die Kosten einer Behandlung mit verschreibungsfähigen Cannabismedikamenten nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Dem Antrag muss eine ärztliche Stellungnahme beigefügt werden. Die Kosten für diese Behandlung müssen vom Patienten getragen werden. Apotheken können die Cannabisblüten von einem deutschen Unternehmen beziehen, das diese aus den Niederlanden importiert.

Praktische Hinweise

Eine ärztlich überwachte Therapie mit Cannabis bzw. einzelnen Cannabinoiden kann in Deutschland gegenwärtig auf zwei verschiedenen Wegen erfolgen: einerseits können mittels Betäubungsmittel-Rezept der Cannabiswirkstoff Dronabinol (THC), der synthetische THC-Abkömmling Nabilon und der Cannabisextrakt Sativex vom Arzt verschrieben werden. Andererseits kann eine medizinische Verwendung von Cannabis in Form von Cannabiskraut erfolgen. Dies bedarf allerdings einer Ausnahmegenehmigung durch die Bundes- opiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn.

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